Wohnberechtigungsschein beantragen
Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Düren
Der soziale Wohnungsbau wird vom Land Nordrhein-Westfalen mit öffentlichen Mitteln gefördert. Um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen zu können, wird ein Wohnberechtigungsschein (allgemeiner WBS) benötigt. Wohnberechtigungsscheine werden von der Stadtverwaltung Düren ausgestellt, wenn Sie in Düren gemeldet sind und gelten für maximal 1 Jahr für die Wohnungssuche in ganz Nordrhein-Westfalen. Eine Ausnahme besteht darin, wenn Sie bislang in einem anderen Bundesland gelebt haben und nun nach Düren ziehen möchten.
Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Die Wohnfläche von Sozialwohnungen ist grundsätzlich begrenzt und darf die angegebene Größe nicht überschreiten. Der Verfügungsberechtigte (Vermieter) kann jedoch ggfls. bei der Bewilligungsbehörde (hier: Stadt Düren) eine Ausnahme beantragen.
Alleinstehende 50 m² 2 Familienmitglieder 2 Räume * oder 65 m² 3 Familienmitglieder 3 Räume * oder 80 m² 4 Familienmitglieder 4 Räume * oder 95 m² 5 Familienmitglieder 5 Räume * oder 110 m² 6 Familienmitglieder 6 Räume * oder 125 m² für jedes weitere Familienmitglied jeweils zuzüglich 1 Raum bzw. 15 m².
* zuzüglich Arbeitsküche und Nebenräume
In bestimmten Haushaltssituationen (z. B. kinderlose Ehepaare mit Kinderwunsch, Alleinerziehende, Behinderte) kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 m² zugebilligt werden.
Neben dem allgemeinen WBS gibt es auch den gezielten WBS. Dieser kann auf Antrag für eine bestimmte Wohnung ausgestellt werden, wenn sich Eigentümer*in und wohnungssuchende Partei einig sind. Der gezielte WBS ist (anders als der allgemeine WBS) dort zu beantragen, in dessen Zuständigkeit die gewünschte Wohnung liegt.
Wenn die Voraussetzungen für einen WBS nicht gegeben sind, kann auf Antrag die Ausstellung eines Ausnahme-WBS oder eines Freistellungsbescheides geprüft werden. Hierfür ist eine Rücksprache mit den Sachbearbeiter*innen erforderlich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düren
Die notwendigen Unterlagen, die Sie bitte Ihrem Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines beifügen, soweit Sie auf Ihre Lebenssituation zutreffen, können der Anlage 2 "Notwendige Unterlagen zum Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines" entnommen werden. Diese finden Sie auf Seite 11, 12 und 13 des Antragsformulars.
Unvollständige Anträge können nicht entgegengenommen bzw. bearbeitet werden.
Es wird pro Familie, die gemeinsam in eine neue Wohnung einziehen möchte, ein WBS ausgestellt.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
- Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
- Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
- Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
- Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.
Rechtsgrundlage(n)
Es gelten die Wohnraumfördergesetze der einzelnen Bundesländer. Haben die Länder keine eigenen Gesetze erlassen, gilt das Gesetz des Bundes.
Verfahrensablauf
Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:
- Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
- Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
- Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
- Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.
Fristen
Hinweise für Düren
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.
Hinweise (Besonderheiten)
Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.
Weitere Informationen
Hinweise für Düren
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Düren