Wohnberechtigungsschein AusstellungOnline erledigen

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Hinweise für Eschweiler

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt Personen mit geringem verfügbaren Einkommen (Personenkreis) dazu, eine sozial geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Rechtsgrundlage ist § 18 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

    Der Wohnberechtigungsschein ist ab Erteilung während der Suche einer Wohnung ein Jahr lang gültig.

    Das Einkommen wird anhand der letzten zwölf aktuellen Lohn- und Gehaltsabrechnungen bzw. mit einer Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau, des Rentenbescheides bzw. anhand der entsprechenden Leistungsbescheide wie Jobcenter, Grundsicherung etc. nachgewiesen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_54f36dd198bc0fe98859f83639cda786

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialwohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen

    Die Einkommenserklärung muss für jede Haushaltsperson ab 16 Jahren vorgelegt werden.

    Bei der Antragstellung sind je nach Personenkreis individuelle Unterlagen vorzulegen:

    Arbeitnehmer:
    Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
    Evtl. bei erhöhten Werbungskosten Steuerbescheid
    Evtl. Nachweis des Aufenthaltsstatus

    Rentner:
    Aktueller Rentenbescheid

    Personen, die Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss erhalten:
    Nachweis der letzten 3 Monate bzw. Unterhaltsvorschuss-Bescheid

    Personen, die Unterhalt leisten:
    Nachweis der letzten 3 Monate

    Arbeitsunfähige Personen:
    Von der Krankenkasse ausgefüllte Erklärung über den Bezug von Krankengeld

    Personen, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, BaföG, Grundsicherung, Elterngeld, Wohngeld u. ä. erhalten:
    Entsprechender aktueller Leistungsbescheid

    Schwerbehinderte:
    Aktueller Schwerbehindertenausweis

    Familien mit Schülern ab dem 16. Lebensjahr sowie Studierende:
    Schulbescheinigung bzw. Studienbescheinigung

    Schwangere:
    Mutterpass

    Formulare

    Hinweise für Eschweiler

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eschweiler

    • Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
    • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
    • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
    • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
    • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschweiler

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Eschweiler

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eschweiler

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Eschweiler

    Die Gebühr für den Wohnberechtigungsschein beträgt 10,00 €.

    Die jeweiligen Freistellungen sind vom Verfügungsberechtigten (Vermieter, Verwalter) zu beantragen. Die Gebühr für die entsprechenden Freistellungen beträgt 30,00 € bzw. 20,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eschweiler

    Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    Bezeichnung: Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen.

    URL:   https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/NW/4d4a79147f341c45fbfb27740d835b1c

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Eschweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de