Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird dem wohnungssuchenden Haushalt ausgestellt, sofern das Jahresbruttoeinkommen eine Einkommensgrenze, die sich aus der Personenzahl ergibt, nicht überschreitet. Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr, d.h. Sie müssen innerhalb dieser Zeitspanne eine Sozialwohnung beziehen.  Darüber hinaus kann er nur einmal für den Bezug einer Sozialwohnung genutzt werden. Beim Abschluss des Mietvertrages muss der Wohnberechtigungsschein dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben werden. 

    Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein in Leverkusen erteilter Wohnberechtigungsschein gilt demnach in ganz Nordrhein-Westfalen.

    Ausnahme: Ausländische Personen, in deren Aufenthaltsgenehmigung eine Wohnsitzauflage enthalten ist. Für diese wird der WBS nur für das Gebiet entsprechend der Wohnsitzauflage erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_54dcddfa3dfd64f6cc50864b5ab61f8b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeld/Bildung und Teilhabe - Abteilung 504

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-5555

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Ausgefüllter und von jeder zum Haushalt gehörenden volljährigen Person unterschriebener Antrag (Vordruck siehe unter Downloads)
    • Wenn Sie nicht in Leverkusen gemeldet sind - aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als 2 Monate (alle Haushaltsmitglieder müssen dort aufgeführt sein)
    • Kopie des Personalausweises bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern und Staatsangehörigen aus der Europäischen Gemeinschaft (ID-Card)
    • Kopie des Reisepasses bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis

    Außerdem:

    • Unterschriebene Einkommenserklärung von jedem Haushaltsangehörigender über ein eigenes Einkommen verfügt.

    Je nachdem welches Einkommen erzielt wird, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Dies können zum Beispiel sein:

    • Lohnabrechnungen des Vorjahres
    • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
    • Lohnsteuerjahresbescheinigung des Vorjahres
    • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres

    Bei Selbstständigen das betriebswirtschaftliche Ergebnis des Kalendervorjahres sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung des laufenden Jahres bis zum Vormonat der Antragstellung.

    Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können auch noch weitere Unterlagen notwendig sein. Zum Beispiel:

    • Ausweis über den Grad einer Behinderung (z.B. für Schwerbehinderte Menschen)
    • Immatrikulationsbescheinigung (z.B. für Studierende)
    • Rentenbescheid (z.B. für Rentner/Rentnerinnen)
    • Vollständiger Nachweis über Leistungen des Jobcenters (z.B. für Arbeitslose) oder der Sozialhilfe

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Manchmal benötigen die Mitarbeitenden der Verwaltungen noch zusätzliche Unterlagen. Ist dies der Fall, wird man sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Sie bekommen einen Wohnberechtigungsschein, wenn:

    • Sie volljährig sind
    • Ihr Haushalt über ein geringes Einkommen verfügt
    • Sie einen dauerhaften Wohnsitz gründen möchten
    • Sie die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben oder eine andere Staatsangehörigkeit mit einer Aufenthaltserlaubnis, die noch mindestens 1 Jahr gültig ist
    • Das anrechenbare Einkommen Ihres Haushaltes die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen.

    Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem Mitarbeitenden ihrer zuständigen Behörde bekommen. Dabei ist sowohl die Behörde Ihres aktuellen Wohnorts, als auch die Ihres geplanten Wohnortes zuständig.

    Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und hängen dort die erforderlichen Unterlagen an. Der Antrag kann sowohl schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.

    Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.

    Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Der Wohnberechtigungsschein ist für ein Jahr und nur in Nordrhein-Westfalen gültig. Er kann innerhalb des Gültigkeitszeitraumes für den Bezug von einer Wohnung genutzt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de