Wohnberechtigungsschein beantragen
Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie eine Wohnung beziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Er gilt nur in dem Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein Wohnberechtigungsschein aus Köln gilt also in ganz Nordrhein-Westfalen. Er ist für zwölf Monate gültig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Antrag Wohnberechtigungsschein
Verwenden Sie bitte das Formular aus dem Download-Service. - Aufenthaltsgenehmigung
Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten und deren Haushaltsangehörige müssen zusammen mit ihrem Pass eine Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung vorlegen, die noch mindestens zwölf Monate ab dem Tag gültig ist, an dem Sie den Antrag auf ei - Einkommenserklärung
Verwenden Sie bitte das Formular aus dem Download-Service. - Einkommensnachweise
Die Nachweise müssen Sie für die letzten zwölf Monate vorlegen. Zukünftige Veränderungen des Einkommens, die bereits feststehen, sind ebenfalls nachzuweisen. Das könnte zum Beispiel ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Beginn oder Wegfall von Elterngel - Sonstige Nachweise
Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, damit Ihre persönliche Situation berücksichtigt werden kann, beispielsweise eine Mietkündigung oder ein gerichtliches Räumungsurteil. Bitte sehen Sie im Infoblatt unseres Download-Service nach
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
- Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
- Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
- Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
- Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
§§ 13, 14, 15, 18 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum WFNG NRW in Verbindung mit Nummer 8 Wohnraumnutzungsbestimmungen und Nummer 1 bis 10 Einkommensermittlungserlass
Verfahrensablauf
Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:
- Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
- Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
- Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
- Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.
Fristen
Hinweise für Köln
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Kosten
Hinweise für Köln
Alle Bescheinigungen sind gebührenpflichtig. Es fällt auch eine Verwaltungsgebühr an, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird.
BescheinigungGebührWohnberechtigungsschein (A-Schein)7,50 EuroWohnberechtigungsschein (B-Schein)20 EuroBescheinigung II. Förderweg20 EuroBescheinigung für Zinsvergünstigung20 EuroTauschbescheinigung20 EuroJede Ablehnung7,50 Euro
Die jeweilige Gebühr wird erst nach abschließender Bearbeitung Ihres Antrages fällig.
Hierzu erhalten Sie nach abschließender Bearbeitung Ihres Antrages entweder eine E-Mail oder einen Brief mit allen notwendigen Daten zur Überweisung einer der oben genannten Gebühren.
Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrages werden 7,50 Euro Verwaltungsgebühr erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.
Weitere Informationen
Hinweise für Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022