Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ratingen

    Erteilung von Wohnberechtigungsbescheinigungen
    Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur von Personen bezogen werden, die über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügen. Ein WBS ist nur für das jeweilige Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde. Ein in Ratingen ausgestellter WBS ist somit für ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Der WBS sollte i.d.R. am aktuellen Wohnort beantragt werden. Ein WBS ist immer für 12 Monate gültig und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

    Die Erteilung eines WBS ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3af11e433b9ed1d473af2e7c28918a20

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50 - Amt für Soziales, Wohnen und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50.12 - Sachgebiet Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ratingen

    • Antrag Wohnberechtigungsschein (siehe Downloads)

    • Identitätsnachweis soweit nicht in Ratingen gemeldet
      - Pass bei ausländischen Staatsangehörigen
      - einfache Meldeauskunft des derzeitigen Wohnortes

    • Einkommenserklärung
      - für den Antragsteller / die Antragstellerin = Anlage 1a ist Bestandteil des Antrags Wohnberechtigungsschein (siehe Downloads)
      - für Familienangehörige mit eigenem Einkommen = Anlage 1b (siehe Downloads)

    • Sonstige Nachweise
      Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, beispielsweise Leistungsbescheid, Rentenbescheid, Schwerbehindertenausweis, Mutterpass, Schulbescheinigung, Nachweis der Pflegebedürftigkeit, Nachweis Unterhaltszahlungen

    Der Antrag sowie die Nachweise (z.B. Renten- oder Grundsicherungsbescheid) müssen vollständig und mit neuestem Datum vorliegen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ratingen

    Ab 01.01.2022 gelten dabei folgende Einkommensgrenzen.

     

    Haushaltsgröße

    Einkommensgrenze

    Maximale Wohnungsgröße

    1 Person

    20.420 EUR

    50 qm

    2 Personen

    24.600 EUR

    2 Wohnräume oder 65 qm

    3 Personen

    31.670 EUR

    3 Wohnräume oder 80 qm

    4 Personen

    37.400 EUR

    4 Wohnräume oder 95 qm

    5 Personen

    43.800 EUR

    5 Wohnräume oder 110 qm

     

    Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 5.660,00 EUR und die angemessene Wohnungsgröße um 15 qm oder einen Raum. Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Absatz 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 740 EUR.

     

    Vom Jahres-Bruttoeinkommen werden die Werbungskosten (z.B. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag), Freibeträge (z.B. bei Schwerbehinderungen) sowie Abzugsbeträge bis zu 34 Prozent (für Steuern, Kranken- und Rentenversicherung) abgesetzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Ratingen

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ratingen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de