Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
Wenn für Sie darum eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Beschreibung
Hinweise für Neuss
Diese Dienstleistung können Sie ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie hier einen Termin.
Für Deutsche ab 16 Jahren gilt in Deutschland eine Ausweispflicht. Personen, die z.B. handlungs- oder einwilligungsunfähig sind oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können, haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen.
Beim Bürgeramt können Sie als Ausweispflichtige*r einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht stellen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Neuss gemeldet sind. Die Beantragung kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache einer Betreuerin oder eines Betreuers oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die Antragsstellung ist erst dann möglich, wenn die betreffende Person kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzt (Personalausweis und Reisepass sind abgelaufen oder abhandengekommen).
Die Befreiung kann mit dem unter Downloads aufgeführten Formular "Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht" - alternativ auch formlos - beantragt werden.
Nach Prüfung des Antrags wird das Ergebnis der ausweispflichtigen Person bzw. der/dem Betreuer*in bzw. Bevollmächtigten auf dem Postweg zugesandt. Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Antrag.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (siehe Downloads)
- bisherige Ausweisdokumente der betroffenen Person (es darf weder ein gültiger Personalausweis noch ein gültiger Reisepass existieren)
- Bestellung des Amtsgerichts bzw. öffentlich beglaubigte Vollmacht (falls nicht die ausweispflichtige Person den Antrag stellt)
- gültiges Ausweisdokument der Person, die den Antrag stellt (Betreuer*in/Bevollmächtigte*r)
- Ärztliches Attest über die dauerhafte Behinderung
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Neuss
Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist möglich, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Für die ausweispflichtige Person ist ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt. In diesem Fall ist die Bestellung des Amtsgerichts dem Antrag beizufügen.
- Die ausweispflichtige Person ist handlungs- oder einwilligungsunfähig und wird von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten. In diesem Fall ist die öffentlich beglaubigte Vollmacht vorzulegen. Soll die weitere Korrespondenz über die/den Bevollmächtigte/n laufen, muss dies aus der Vollmacht hervorgehen.
- Die ausweispflichtige Person ist voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht. In diesem Fall ist ein Nachweis über den Aufenthalt in einer Einrichtung notwendig, falls die zu befreiende Person dort nicht gemeldet ist.
- Die ausweispflichtige Person kann sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die ausweispflichtige Person nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen kann.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Neuss
Sie können die Dienstleistung persönlich, postalisch oder per E-Mail beantragen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Neuss gemeldet sind. Die Beantragung kann auch durch persönliche Vorsprache einer Betreuerin oder eines Betreuers oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen. Bitte legen Sie in diesem Fall die Bestellung des Amtsgerichts bzw. die öffentlich beglaubigte Vollmacht vor.
Für die persönliche Beantragung vereinbaren Sie bitte hier einen Termin.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Ein bis zwei Wochen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022
Stichwörter
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