Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

    Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

    Wenn für Sie darum eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.

    Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind. Man erhält eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02165 915-3233

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen

    • Alle abgelaufenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll.
    • Ärztliches Attest über die Erkrankung oder Behinderung, aus der hervorgeht, dass die betreffende Person nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann.
    • Bei Betreuungen: Betreuerausweis sowie Personalausweis oder Reisepass des Betreuers.
    • Bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Jüchen

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrem Betreue oder mit Ihrer Betreuerin vollständig aus oder
    • Sie lassen den Antrag von Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ausfüllen.
    • Sie und die Betreuerin oder der Betreuer unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder 
    • Sie gehen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Fristen

    Hinweise für Jüchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Jüchen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Jüchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Jüchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Jüchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de