Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
Wenn für Sie darum eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden.
Ausnahmen von der Ausweispflicht:
- Personen, die dauerhaft unter Betreuung stehen (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
- handlungs- und einwilligungsunfähige Personen, die von einer Person mit notarieller Vollmacht vertreten werden
- Personen, die dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind und eine Pflegestufe zugewiesen haben
- Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und / oder der Reisepass abgelaufen, oder abhandengekommen sind / ist.
Sie erhalten eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.
Eine Auslandsreise kann mit der Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht nicht durchgeführt werden.
Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden.
Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine andere Person dies vornehmen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis / Reisepass der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll.
- Personalausweis / Reisepass der Person, die den Antrag stellt.
Als Nachweis des Befreiungsgrundes:
- ärztliches Attest über die dauerhafte Behinderung oder
- Betreuungsurkunde des Amtsgerichts oder
- Bestätigung oder Vertrag über die dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Alle Unterlagen bitte im Original mitbringen. Aus dem Heimvertrag muss die Pflegestufe erkennbar sein.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
- Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Sie müssen beim Bürgerbüro vorsprechen.
- Die Beantragung im Bürgerbüro ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.
- Sie müssen die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Der Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemäß § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz kann auch online gestellt werden. Verwenden Sie dafür den nebenstehenden Link.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022
Stichwörter
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