Ehrenamtliche Tätigkeit Bestellung

    Ehrenamtliche Tätigkeit Bestellung

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

    Gesucht werden in unserer Stadt insgesamt 6 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Minden und Landgericht Bielefeld als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Rat der Stadt Espelkamp und der Jugendhilfeausschuss des Kreises Minden-Lübbecke schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden.

    Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

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    Version

    Technisch geändert am 27.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    Schöffin oder Schöffe kann werden, wer

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
    • die deutsche Sprache ausreichend beherrscht
    • seinen Wohnsitz im Bezirk der für die Aufstellung der Vorschlagslisten zuständigen Verwaltungsbehörde hat
    • bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein wird.

    Ausgeschlossen ist, wer

    • zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
    • Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

    Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

    Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

    Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

    Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

    Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)

    Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 15.05.2023 unter Verwendung des zum Download bereitgestellten Formulars bei der Stadt Espelkamp bewerben.

    Jugendschöffen

    Interessenten frichten ihre Bewerbung bitte an das Jugendamt des Kreises Minden-Lübbecke. Bewerbungsformulare können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. 

    Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

    In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Nähere Informationen zur Freistellung von Schöffinnen und Schöffen vom Beruf, zu versicherungsrechtlichen Fragen und zur Entschädigung für dieses Ehrenamt finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de