Mobilfunkmasten

    Mobilfunkmasten

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Mobilfunksendeanlagen bedürfen keiner Baugenehmigung, wenn sie:

    • eine Höhe von 20 Metern nicht überschreiten, im Außenbereich ohne Höhenbegrenzung
      und
    • eine qualifizierte tragwerksplanende Person (qTWP) die statischkonstruktive Unbedenklichkeit der Bauherrschaft bescheinigt hat.

    Ebenfalls baugenehmigungsfrei sind:

    • zugehörige Versorgungseinheiten mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 30 Kubikmeter
    • ortsveränderliche Antennenträger, die bis zu 48 Monate vorübergehend aufgestellt werden.

    Die Höhe von 20 Meter wird bei Mobilfunkanlagen auf Gebäuden ab dem Schnittpunkt der Anlage mit der Dachhaut gemessen, ansonsten ab Oberkante Gelände.

    Die Vorschriften über die Anforderungen der Standsicherheit, den Brandschutz etc. muss die Bauherrschaft in eigener Verantwortung beachten.

    Gemäß aktueller Baunutzungsverordnung (BauNVO), § 14, Absatz 1a, gilt: In den Baugebieten sind Nebenanlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dienen, zulässig, es sei denn, in einem Bebauungsplan wird eine solche Nebenanlage eingeschränkt oder ausgeschlossen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Antragsberatung der Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr

    Fax: 0221 / 221-22567

    E-Mail: antragsberatung.bauen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Antragsformular
      Das Antragsformular muss sowohl von der antragstellenden oder bevollmächtigten als auch der entwurfsverfassenden Person unterzeichnet sein. Das Formular finden Sie unter "Downloads und Infos" weiter unten verlinkt.
    • Baubeschreibungsformular
      Bitte verwenden Sie auch hier nur das amtliche Formular, das unter "Downloads und Infos" verlinkt ist.
    • Bauzeichnungen
      Die Bauzeichnungen der Anlage und die Darstellung von Gebäuden in, an oder auf welchem die Anlage errichtet werden soll, muss im Maßstab 1 zu 100 eingereicht werden. Die Darstellung des Gebäudes umfasst den Höhenschnitt, alle Ansichten, Dachaufsicht und d
    • Betriebsbeschreibungsformular
      Auch dieses Formular finden Sie unter "Downloads und Infos".
    • Lageplan - Flurkarte - Deutsche Grundkarte
      Der Lageplan sollte nicht älter als 6 Monate sein und in der Regel im Maßstab 1 zu 50 auf der Grundlage einer aktuellen amtlichen Flurkarte erstellt sein. Wenn die Grundstücksgrenzen nicht festgestellt oder Koordinaten nicht ermittelt werden können, Grenz
    • Rechnerische Nachweise
      Sie müssen einen rechnerischen Nachweis über die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über der Geländeoberfläche einreichen. Die Herstellungssumme muss einschließlich der Umsatzsteuer ermittelt sein.
    • Nachweis der Standsicherheit
      Der Nachweis der Standsicherheit muss in geprüfter Form vorgelegt werden. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren muss der Standsicherheitsnachweis erst bei Baubeginn vorgelegt werden.
    • Baulicher Brandschutz
      Bauliche Einhausungen elektrischer und elektronischer Anlagen innerhalb und außerhalb des Gebäudes sowie brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen sind beim baulichen Brandschutz zu berücksichtigen. Ein Brandschutzkonzept ist erforderlich, we
    • Bauvorlageberechtigung
      Die Bauvorlagen müssen von der entwurfsverfassenden Person, welche bauvorlageberechtigt sein muss, durch Unterschrift anerkannt sein. Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung kann beispielsweise durch Kammerstempel, Angabe der Mitgliedsnummer der Kammer od
    • Standortbescheinigung
      Die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur muss vor Inbetriebnahme der Anlage vorgelegt werden.
    • Nachweis der Gebietsversorgung
      Bei Errichtung in Wohngebieten ist der Nachweis der Erforderlichkeit der Anlage für die Sicherung der Versorgung des Gebietes gemäß Baunutzungsverordnung zu erbringen. Die Notwendigkeit des Aufbaus sollte durch Darstellung der Funknetzplanung (Versorgung:

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises und so weiter werden gesondert berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de