Mobilfunkmasten
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Mobilfunksendeanlagen bedürfen keiner Baugenehmigung, wenn sie:
- eine Höhe von 20 Metern nicht überschreiten, im Außenbereich ohne Höhenbegrenzung
und - eine qualifizierte tragwerksplanende Person (qTWP) die statischkonstruktive Unbedenklichkeit der Bauherrschaft bescheinigt hat.
Ebenfalls baugenehmigungsfrei sind:
- zugehörige Versorgungseinheiten mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 30 Kubikmeter
- ortsveränderliche Antennenträger, die bis zu 48 Monate vorübergehend aufgestellt werden.
Die Höhe von 20 Meter wird bei Mobilfunkanlagen auf Gebäuden ab dem Schnittpunkt der Anlage mit der Dachhaut gemessen, ansonsten ab Oberkante Gelände.
Die Vorschriften über die Anforderungen der Standsicherheit, den Brandschutz etc. muss die Bauherrschaft in eigener Verantwortung beachten.
Gemäß aktueller Baunutzungsverordnung (BauNVO), § 14, Absatz 1a, gilt: In den Baugebieten sind Nebenanlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dienen, zulässig, es sei denn, in einem Bebauungsplan wird eine solche Nebenanlage eingeschränkt oder ausgeschlossen.
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Ansprechpartner
Antragsberatung der Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Fax: 0221 / 221-22567
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Antragsformular
Das Antragsformular muss sowohl von der antragstellenden oder bevollmächtigten als auch der entwurfsverfassenden Person unterzeichnet sein. Das Formular finden Sie unter "Downloads und Infos" weiter unten verlinkt. - Baubeschreibungsformular
Bitte verwenden Sie auch hier nur das amtliche Formular, das unter "Downloads und Infos" verlinkt ist. - Bauzeichnungen
Die Bauzeichnungen der Anlage und die Darstellung von Gebäuden in, an oder auf welchem die Anlage errichtet werden soll, muss im Maßstab 1 zu 100 eingereicht werden. Die Darstellung des Gebäudes umfasst den Höhenschnitt, alle Ansichten, Dachaufsicht und d - Betriebsbeschreibungsformular
Auch dieses Formular finden Sie unter "Downloads und Infos". - Lageplan - Flurkarte - Deutsche Grundkarte
Der Lageplan sollte nicht älter als 6 Monate sein und in der Regel im Maßstab 1 zu 50 auf der Grundlage einer aktuellen amtlichen Flurkarte erstellt sein. Wenn die Grundstücksgrenzen nicht festgestellt oder Koordinaten nicht ermittelt werden können, Grenz - Rechnerische Nachweise
Sie müssen einen rechnerischen Nachweis über die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über der Geländeoberfläche einreichen. Die Herstellungssumme muss einschließlich der Umsatzsteuer ermittelt sein. - Nachweis der Standsicherheit
Der Nachweis der Standsicherheit muss in geprüfter Form vorgelegt werden. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren muss der Standsicherheitsnachweis erst bei Baubeginn vorgelegt werden. - Baulicher Brandschutz
Bauliche Einhausungen elektrischer und elektronischer Anlagen innerhalb und außerhalb des Gebäudes sowie brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen sind beim baulichen Brandschutz zu berücksichtigen. Ein Brandschutzkonzept ist erforderlich, we - Bauvorlageberechtigung
Die Bauvorlagen müssen von der entwurfsverfassenden Person, welche bauvorlageberechtigt sein muss, durch Unterschrift anerkannt sein. Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung kann beispielsweise durch Kammerstempel, Angabe der Mitgliedsnummer der Kammer od - Standortbescheinigung
Die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur muss vor Inbetriebnahme der Anlage vorgelegt werden. - Nachweis der Gebietsversorgung
Bei Errichtung in Wohngebieten ist der Nachweis der Erforderlichkeit der Anlage für die Sicherung der Versorgung des Gebietes gemäß Baunutzungsverordnung zu erbringen. Die Notwendigkeit des Aufbaus sollte durch Darstellung der Funknetzplanung (Versorgung:
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises und so weiter werden gesondert berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen