Durchführung von Sammlungen ErlaubnisOnline erledigen

    Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Sofern Sie eine gemeinnützige Sammlung von ausgedienten Weihnachtsbäumen im Kreis Gütersloh beabsichtigen, ist diese spätestens drei Monate vor der geplanten Sammlung postalisch anzuzeigen bei:

    Kreisverwaltung Gütersloh
    Abteilung Umwelt
    33324 Gütersloh

    Der Kreis Gütersloh erhebt einmalig eine Gebühr für die Anzeige.

    Für die Anzeige nutzen Sie bitte die Vordrucke unter "Dokumente".

    Der Vordruck für die Anzeige enthält bereits die den Befreiungsantrag von der Kennzeichnungspflicht der Sammelfahrzeige mit einem sogenannten A-Schild.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f12a23178a0dcbc67c5615c7fab9e81b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.5.1: Abfall und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-2799

    Fax: +49 5241 85-2760

    Version

    Technisch geändert am 26.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Anzeige der Sammelaktion
    Entsorgungskonzept

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    50 Euro einmal pro Anzeige.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de