Negativzeugnis für die Teilung eines Grundstücks beantragen

    Sie möchten ein bebautes Grundstück (oder ein Grundstück, dessen Bebauung genehmigt ist / das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf) grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen? Hierzu benötigen Sie in der Regel eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Wetter (Ruhr)

    Um ein bebautes Grundstück (oder ein Grundstück, dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf) teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie in der Regel eine Teilungsgenehmigung (Einzelheiten hierzu s. „99123008006000 Grundstücksteilung Genehmigung[PN1] “)

    Ausnahmsweise bedarf es keiner Teilungsgenehmigung, wenn

    1. die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird oder der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft an der Teilung beteiligt ist, oder

     2. eine mit der Wahrnehmung der Aufgaben befugte Person gemäß § 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.

    Bedarf die Teilung ausnahmsweise keiner Genehmigung, so können Sie sich hierüber auf Antrag von der unteren Bauaufsichtsbehörde eine Bescheinigung (=Negativzeugnis) ausstellen lassen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c11fb608314d9247e5de61f069bba92d

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    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Wetter (Ruhr) Fachdienst Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 70

    58300 Wetter (Ruhr)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02335 8400

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: bauaufsicht@stadt-wetter.de

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Wetter (Ruhr)

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Antragstellung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde
    • Die Grundstücksteilung bedarf keiner Teilungsgenehmigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung eines Negativzeugnisses bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
    • Kann ein Negativzeugnis ausgestellt werden, so erhalten Sie dieses und den dazugehörigen Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wetter (Ruhr)

    Abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    Hinweise für Wetter (Ruhr)

    Kostenhöhe (fix): EUR 50

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wetter (Ruhr)

    (geplant: https://www.bauportal.nrw) Hinweis: Download Antragsformular möglich unter: https://www.bauportal.nrw/system/files/media/document/file/anlage-i_5-grundstucksteilung.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wetter (Ruhr)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de