Negativzeugnis zur Notwendigkeit der bauordnungsrechtlichen Genehmigung einer Grundstücksteilung beantragen
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. (§ 7 BauO NRW).
Durch die Teilung des Grundstücks darf keine bauliche Situation entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW widerspricht oder die den Festsetzungen des Bebauungsplans zuwiderlaufen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach den Bauaufsichtsbezirken der Verwaltungssachbearbeitung, zu finden unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die Teilungsgenehmigung ist in Textform unter Vorlage eines von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellten Lageplanes zu beantragen. Hierzu ist das entsprechende Formular unter dem Punkt "Weiterführende Information" zu verwenden.
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Kosten
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.11.2024
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