Hausnummer

    Hausnummer

    Hinweise für Wegberg

    Beschreibung

    Hinweise für Wegberg

    Grundstückseigentümer sind nach § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch verpflichtet,  ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer ist so anzubringen, dass sie von der Straße aus gut lesbar ist. Bei neu errichteten Gebäuden wird die Hausnummer durch das Bauordnungsamt festgelegt. Hierüber erhält der Bauherr einen entsprechenden Bescheid. Andere Dienstellen oder Behörden, wie der Bürgerservice oder die Polizei, werden ebenfalls durch das Bauordnungsamt informiert.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 25

    41844 Wegberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02434 83-631

    Fax: 02434 83-777

    E-Mail: bauamt@stadt.wegberg.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wegberg

    Bei genehmigungsfreien Wohngebäuden ist ein formloser Antrag auf Zuteilung einer Hausnummer zu stellen.

    Formulare

    Hinweise für Wegberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Wegberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wegberg

    Bei der Errichtung eines genehmigungsfreien Wohngebäudes erfolgt in der Regel keine Hausnummernvergabe durch die Bauaufsicht. In diesem Fall muss der Bauherr die Zuteilung der Hausnummer bei der Bauaufsicht beantragen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wegberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de