Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Die Hilfe zur Gesundheit ist eine Leistung der Sozialhilfe im Rahmen der Gesundheitshilfe für Personen, welche keine Krankenversicherung haben und die Kosten für eine ärztliche Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt nicht bezahlen können. Ansprüche auf die Krankenhilfe haben Personen, welche die Voraussetzungen für die Gesundheitshilfe erfüllen und deren Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze gemäß §§ 85 ff. Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) liegt.
Zur Krankenhilfe zählen die Leistungen, die üblicherweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden:
- Ärztliche Behandlungen
- Versorgung mit Heilmitteln und Arzneimitteln
- Krankenhausbehandlungen
- Leistungen zur medizinschen Rehabilitation
- Häusliche Krankenpflege
- Haushaltshilfe
- Zahnersatz
- Zahnärztliche Behandlungen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Fristen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung