Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit beantragen
Planen Sie längere Nachtarbeitszeiten für Ihre Beschäftigten? Dann können Sie diese unterbestimmten Voraussetzungen bei dem örtlich zuständigen Amt für Arbeitsschutz bewilligen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Im Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) ist der Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung geregelt. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr sind grundsätzlich Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Ausgenommen davon sind im Wesentlichen Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes. Wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse einer Beteiligten oder eines Beteiligten liegt, können Ausnahmen von dem Verbot genehmigt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Angaben zur Baustelle/Nachtarbeit
Geben Sie bitte die direkte Ansprechpartnerin oder den direkten Ansprechpartner beziehungsweise die Aufsicht führende und weisungsberechtigte Person auf der Baustelle an. Die angegebene Person muss während der Nachtarbeit erreichbar sein. - Anschrift der Baustelle
Benennen Sie bitte die vollständige Anschrift der Baustelle. Bei einigen Baustellen ist es hilfreich, beispielsweise bei Straßen - und Schienenwegen der privaten oder öffentlichen Verkehrseinrichtungen, die Streckennummer oder Kilometer- Angaben mit Fahrt - Wie ist der Antrag einzureichen?
Der Antrag ist in Papierform einzureichen. Bitte senden Sie uns Ihre kompletten Antragsunterlagen an die oben genannte Adresse.
Nur in Ausnahmefällen kann nach vorheriger Abstimmung mit der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft di - Planungsrechtliche Gebietsausweisung
Diese Unterlagen für Ihren Baustellen-/Anlagenbereich erhalten Sie beim Stadtplanungsamt. Diese Angabe ist insbesondere für die nächstgelegene Wohnbebauung von Bedeutung. - Datum
Geben Sie bitte das genaue Datum der Nächte an, für die Sie die Nachtarbeit beantragen. - Darstellung der Tätigkeiten
Beschreiben Sie bitte genau die Tätigkeiten, für die Sie eine Ausnahme beantragen. Also alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Geben Sie bitte auch an, wenn die beantragten Tätigkeiten nicht die gesamte Nacht hindurch andauern. Verg - Lärmwerte der Maschinen
Im Antrag sind alle Maschinen aufzuführen, die in der Nacht eingesetzt werden sollen. Bitte geben Sie die Schallleistungspegel (Lärmwerte) der Maschinen an. Diese finden Sie in der Regel in den technischen Unterlagen. Dass alle eingesetzten Baumaschinen d - Maßnahmen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner
Im Rahmen der Nachtarbeit sind von Ihnen alle Möglichkeiten zum Schutz der Anwohnerinnen oder Anwohner vor Lärm zu ergreifen. Setzen Sie zum Beispiel Schallschutzschirme oder -vorhänge ein und verwenden Sie elektrisch betriebene Arbeitsmaschinen statt Arb - Hotelunterbringung
Eine Möglichkeit, die Nachbarinnen oder Nachbarn vor Gesundheitsgefahren zu schützen, besteht auch in deren Unterbringung im Hotel während der Nachtarbeit. - Lageplan
Der Lageplan dient der Orientierung. Kennzeichnen Sie bitte im Lageplan auch die nächstgelegenen Wohnungen. Dabei sind auch betriebsgebundene Wohnungen, beispielsweise Hausmeisterwohnungen innerhalb von Gewerbebetrieben einzuzeichnen. - Maßnahmenplan
Bei größeren Baumaßnahmen hat es sich bewährt, eine genaue Darstellung der gesamten Maßnahmen anzufertigen, also auch die Arbeitsschritte aufzuführen, die in der Tagzeit durchgeführt werden.
Formulare
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Voraussetzungen
- Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.
Rechtsgrundlage(n)
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Landes-Immissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen § 9 Absatz 2
Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung § 7 Absatz 2 der 32. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Bewilligung schriftlich mit folgenden Schritten:
- Sie stellen beim Amt für Arbeitsschutz einen entsprechenden Antrag.
- Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen entsprechenden Bewilligungsbescheid.
- Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Es geht Ihnen ein Gebührenbescheid zu.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 02.08.2022