Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit Bewilligung

    Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit

    Planen Sie längere Nachtarbeitszeiten für Ihre Beschäftigten? Dann können Sie diese unterbestimmten Voraussetzungen bei dem örtlich zuständigen Amt für Arbeitsschutz bewilligen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Das Landes-Immissionsschutzgesetz räumt den zuständigen Behörden die Möglichkeit ein, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Um die Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung prüfen zu können, werden detaillierte Angaben zur geplanten Nachtarbeit benötigt. Auf Grundlage dieser Angaben werden Ausnahmegenehmigungen mit Nebenbestimmungen erteilt.

    Der Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist im Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) geregelt. Danach sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr grundsätzlich Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Ausgenommen davon sind u. a. Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes!

    Darüber hinaus kann die zuständige Behörde, soweit es sich um Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbebetriebes oder einer wirtschaftlichen Unternehmung handelt, auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten liegt.

    Das LImschG räumt den zuständigen Behörden somit die Möglichkeit ein, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Um die Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung prüfen zu können, werden detaillierte Angaben zur geplanten Nachtarbeit benötigt. Auf Grundlage dieser Angaben werden Ausnahmegenehmigungen mit Nebenbestimmungen erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_30530d4f57b23d633572bf4597d7e43f

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutzbehörde (UIB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Uerdinger Straße 202

    47799 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2498

    E-Mail: immissionsschutz@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

    • Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Krefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    • Der Antrag kann online gestellt und direkt am PC ausgefüllt werden. 
    • Ein elektronisch eingereichter Antrag mit Formblatt ist auch ohne Unterschrift gültig.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).

    Kosten

    Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Die erforderlichen Angaben über Ort, Art, Umfang und Zeitraum der geplanten Tätigkeit werden automatisch über den Formularassistenten abgefragt. Weitere erforderliche Unterlagen (z.B. Lageplan, Entwurf der Anwohnerinformation) werden ebenfalls vom Formularassistenten abgefragt und können dem Antrag digital beigefügt werden.

    Der Antrag kann nur geprüft werden, wenn dieser vollständig eingereicht wird. Detaillierte Informationen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung und zu den benötigten Unterlagen sind im 

    Merkblatt zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für die Nachtarbeit

    aufgeführt.

    Durch rechtzeitige Antragstellung und durch Beifügen der erforderlichen Unterlagen tragen Sie als Antragsteller/in zu einer schnellen Antragsbearbeitung bei. Es empfiehlt sich daher, das Merkblatt gründlich zu lesen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 02.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de