Fahrlehrerausbildungsstätten

    Fahrlehrerausbildungsstätten

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschülern (Fahrlehrerlaubnis) sind aufgeführt im § 2 FahrlG (Fahrlehrergesetz).

    Die Ausbildung zum*zur Fahrlehrer*in erfordert:

    • Anmeldung bei der Fahrlehrer*innenrausbildungsstätte
    • Antrag bei der Behörde zur Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis/Anwärter*innenbefugnis
    • Acht Monate Ausbildung in einer Ausbildungsstätte einschließlich Hospitationsphasen in einer Ausbildungsfahrschule
    • Fahrpraktische Prüfung und Schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung
    • Erteilung der Anwärter*innenbefugnis
    • Vier Monate Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule einschließlich Reflexionsphasen
    • Lehrprobe theoretischer Unterricht
    • Lehrprobe fahrpraktischer Unterricht
    • Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33888

    Fax: +49 201 88-33599

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen.

    Dazu sind einzureichen:

    • Formloser Antrag mit Angabe der Klasse
    • Personalausweis/Pass
    • Lebenslauf
    • Zeugnis eines Arztes über die körperliche und geistige Eignung (Anforderungen an die Fahrerlaubnisklasse C1) - nicht älter als 1 Jahr
    • Augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung - nicht älter als 2 Jahre
    • Einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache mit einem Sprachniveau von mindestens der Kompetenzstufe C1 GER
    • Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. der gleichwertigen Vorbildung
    • Beglaubigte Fotokopie des Führerscheins
    • Anmeldebescheinigung der Fahrlehrer*innenausbildungsstätte über die Dauer der Ausbildung

    Die Fahrerlaubnisbehörde fordert einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister an. 

    Ferner ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) durch den*die Bewerber*in beim Bürgeramt zu beantragen (Belegart "OE").
    Dies kann jedoch auch im Rahmen der Antragstellung mit Einverständnis des Bewerbers durch die Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Persönliche Voraussetzungen:

    • geistige, körperliche Eignung
    • Mindestalter von 21 Jahren
    • fachkundige Sprachkenntnisse in Deutsch
    • abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf
    • alternativ eine gleichwertige Vorbildung(z.B. Abitur)
    • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 3 Jahren; ferner die Klasse BE
    • Persönliche Eignung (Zuverlässigkeit)

    Fachliche Voraussetzungen:

    • Ausbildung zum*zur Fahrlehrer*in - siehe Übersicht *
    • Bestandene fachliche Prüfungen - siehe Übersicht *

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschüler*innen (Fahrlehrerlaubnis) sind aufgeführt im § 2 FahrlG (Fahrlehrergesetz).

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de