Fliegende Bauten - Anzeige der Übertragung

    Fliegende Bauten - Anzeige der Übertragung

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.

    Dies sind zum Beispiel:

    • Fahrgeschäfte vom Kinderkarussell bis hin zur Achterbahn
    • Schau- und Belustigungsgeschäfte
    • Zelte, Bühnen und Tribünen (auch für private Feiern).

    Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten.

     

    Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt werden, einer Ausführungsgenehmigung.

    Die Inhaberin oder der Inhaber der Ausführungsgenehmigung hat die Übertragung der Ausführungsgenehmigung an Dritte der zuletzt zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a6887ef405e39a62cfed9b275ec84fd1

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    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauamt Abteilung Bauaufsicht Team Sonderprüfung

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3206

    E-Mail: bauamt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauamt Verwaltungsabteilung Team Bauberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-5600

    Fax: +49 521 51-3697

    E-Mail: bauberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • Prüfbuch

    Formulare

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Eine gültige Ausführungsgenehmigung kann jederzeit auf eine beliebige andere natürliche oder juristische Person übertragen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Die Anzeige der Übertragung der Ausführungsgenehmigung eines Fliegenden Baus ist online zu stellen. Der Online-Dienst wird in Kürze hier zur Verfügung stehen.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Die Übertragung gilt unbefristet.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Zwei bis vier Wochen nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de