Jugendjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein

    Jagdschein beantragen oder verlängern

    Wenn Ihnen der Jugendjagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Sie können einen Jagdschein beantragen, wenn Sie die Jägerprüfung bestanden haben und mindestens 16 Jahre alt sind und eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit mit der gesetzlich erforderlichen Mindestversicherungssumme abgeschlossen haben.

    Sie können bei der unteren Jagdbehörde einen Jagdschein mit einer Gültigkeitsdauer von wahlweise 14 Tagen (Tagesjagdschein), 1, 2 oder 3 Jahren beantragen.

    Der Jagdschein kann bis zu fünf Mal verlängert werden. Danach wird ein neuer Jagdschein ausgestellt. Verlängerungen für das neue Jagdjahr stellt die Untere Jagdbehörde ab dem 06. Januar des Jahres bei Vorlage des neuen Versicherungsnachweises aus.

    Gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen III-571-10-00.00 vom 8.8.2002 dürfen Jagdscheine nur nach persönlicher Vorsprache ausgestellt bzw. verlängert werden!

    Aufgrund der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung, empfehlen wir eine Jagdscheinbeantragung/-verlängerung online. Erst dann kann die Sicherheitsüberprüfung durch uns erfolgen. I.d.R. dauert diese 2-6 Wochen. Sollten Sie einen noch gültigen Jagdschein besitzen und den in der Zwischenzeit benötigen, warten Sie ca. 3 Wochen bevor Sie ihn uns einreichen. Sobald wir Ihren Jagdschein haben und die Sicherheitsabfragen negativ sind, erhalten Sie einen Termin über das Serviceportal und können dann während der persönlichen Vorsprache nach erfolgreicher jagdtauglicher Prüfung Ihren Jagdschein mitnehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_34522696a89a635c0037750238af7ddc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ressortmanagement, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Untere Jagdbehörde 106.01

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-5560

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    1) Antrag über das Serviceportal:

    https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11462/show.

    Dort können Sie die nachfolgend genannten Unterlagen direkt mit hochladen:

    a) Erstmalige Ausstellung:

    • Nachweis der Jägerprüfung (Prüfungszeugnis)
    • gültiger Personalausweis/ Pass
    • Vollmacht/Einverständniserklärung gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen)
    • Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme
    • ggfls. Nachweis über die Schulung zur Kundigen Person (Fleischhygiene), Fallenlehrgang
    • Ggfls. Nachweis über die Jagdberechtigung/-Bezirk (Eigenjagdbezirk, Nießbrauch)
    • Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über die Jagdberechtigung / Einladung

    b) Verlängerung

    • gültiger Personalausweis/ Pass
    • Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme
    • Vollmacht/Einverständniserklärung gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen)
    • Ggfls. Nachweis neu erworbener Qualifikation z.B. die Schulung zur Kundigen Person (Fleischhygiene), Fallenlehrgang
    • Ggfls. Nachweis über die Jagdberechtigung/-Bezirk (Eigenjagdbezirk, Nießbrauch, Pachtvertrag, entgeltliche Jagderlaubnis)
    • Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über die Jagdberechtigung / Jagdeinladung

    2) Bei beiden Antragstellungen müssen noch Unterlagen per Post oder über einen städtischen Briefkasten an die Untere Jagdbehörde geschickt werden:

    • Bei Neuausstellungen oder wenn im aktuellen Jagdschein keine Verlänergung mehr möglich ist (Seite 5 voll) bitte ein Passbild (muss kein biometriches Passbild sein) einreichen
    • Bei Verlängerungen bitte den Jagdschein nach ca. 2-3 Wochen nach Antragstellung im Serviceportal einreichen. Bitte kontrollieren Sie Ihren Jagdschein, ob Verlängerungen möglich sind (bis einschließlich Seite 5 des Jagdscheins sind Verlängerungen möglich).

    3) Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist und wir Ihren Jagdschein vorliegen haben, erhalten Sie über das Serviceportal einen Nachricht, wann Sie Ihren Jagdschein während der persönlichen Vorsprache abholen können.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Jugendjagdschein entzogen
    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten
    • verstrichene Sperrfrist

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    • Bundesjagdgesetz
    • Landesjagdgesetz NRW
    • Durchführungsverordnung des Landesjagdgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Jugendjagdschein gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal

    Ab Antragstellung dauern die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen ca. 2-3 Wochen, in Spitzenzeiten der Antragstellungen (März und April) kann es auch länger dauern.
    Aus diesem Grund raten wir Ihnen Ihren gültigen Jagdschein erst nach dieser Frist an die Untere Jagdbehörde zu schicken oder in eine städtischen Briefkasten an uns adressiert einzuwerfen.

    Wenn uns Ihr Jagdschein/Passbild vorliegt kann es je nach Antragsaufkommen bis zu Wochen dauern. Sie werden sofort informiert, sobald Sie Ihren Jagdschein persönlich abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Jagdscheine für Erwachsene

    • Tagesjagdschein - 15,00 € (Gültigkeit 14 Tage)
    • 1 Jahr - 35,00 €
    • 2 Jahre - 45,00 €
    • 3 Jahre - 65,00 €

    Jugendjagdscheine

    1 Jahr - 20,00 €
    2 Jahre - 30,00 €
    3 Jahre - 35,00 €

    Falknerjagdscheine

    Tagesfalknerjagdschein - 15,00 €
    1 Jahr - 20,00 €
    2 Jahre - 30,00 €
    3 Jahre - 35,00 €

    Jugendfalknerscheine

    1 Jahr - 15,00 €
    2 Jahre - 20,00 €
    3 Jahre - 25,00 €

    Die Gebühren gelten sowohl für den Erstantrag als auch für die Verlängerung des Jagdscheines.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.

    Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de