Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen
Hinweise für Kleve
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Erfüllung von Bedingungen vor Aufnahme eines Vollzeitstudiums sowie für ein Teilzeitstudium, einen studienvorbereitenden Sprachkurs oder ein studienvorbereitendes Praktikum erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Visa zu Studienzwecken
Sie möchten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - zum Beispiel an der Hochschule Rhein-Waal in Kleve - ein Studium aufnehmen? Dann kann es sein, dass Sie für die Einreise ein Visum benötigen!
Visumsfreie Einreise
Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) benötigen für die Einreise kein Visum beziehungsweise keine Aufenthaltserlaubnis. Bei einem Aufenthalt länger als 3 Monate in Deutschland muss der Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Zusätzlich können Staatsangehörige der Staaten Schweiz, Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea, San Marino und der USA zum Zwecke des Studiums visumsfrei einreisen. Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Visumspflicht
Staatsangehörige aller anderen Staaten benötigen für die Einreise zum Zwecke des Studiums ein Visum. Sobald Sie Ihre Zulassung zum Studium bekommen haben, können Sie bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen. Gleiches gilt für Studienbewerberinnen und -bewerber sowie Teilnahmeinteressierte an studienvorbereitenden Sprachkursen.
Es gibt zwei Arten von Visa, die zu Studienzwecken geeignet sind:
- Studienbewerbervisum
Ein Studienbewerbervisum ist dafür gedacht, ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerbern zu ermöglichen, im Bundesgebiet Informationen über das Studium einzuholen oder die notwendigen Voraussetzungen für eine Bewerbung zu erfüllen. Nach erfolgter Zulassung kann es bei der Ausländerbehörde in eine "Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken" umgewandelt werden. - Studentenvisum
Das Studentenvisum wird an ausländische Studierende erteilt, die bereits die Zulassung einer deutschen Hochschule, eines Studienkollegs oder eines Trägers studienvorbereitender Sprachkurse vorweisen können. Es kann in eine "Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken" umgewandelt werden.
Nähere Informationen zum weiteren Verfahren nach Ihrer Einreise finden Sie im nebenstehenden Flyer.
Terminvergabe
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vor dem Besuch der Ausländerbehörde einen Termin. Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Über das Ergebnis Ihrer Terminbuchung werden Sie per E-Mail informiert. Auf diese Weise wird Ihr Besuch bei der Ausländerbehörde schneller abgewickelt und die Wartezeit verkürzt.
Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch in der Ausländerbehörde die erforderlichen Unterlagen im Original mit.
Weiterführende Links:
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
Hinweise für Kleve
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
Hinweise für Kleve
- Sie möchten sich in Deutschland aufhalten, um nach der Erfüllung einer Bedingung ein Vollzeitstudium aufzunehmen, in Teilzeit zu studieren oder in Vorbereitung auf ein Studium an einem studienvorbereitenden Sprachkurs oder Praktikum teilzunehmen.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthaltes aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Kleve
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern benötigen einen Vertreter (in der Regel erfolgt die Antragstellung durch die sorgeberechtigten Eltern).
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie bei der persönlichen Vorsprache von mindestens einem Vertreter begleitet werden. Können die sorgeberechtigten Elternteile nicht persönlich erscheinen, ist eine schriftliche Vollmacht für die Antragstellung beizubringen.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Gestalt eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Hinweise für Kleve
Antragsfrist:
6 Wochen bis 8 Wochen
Bemerkung (für weitere Informationen zur Gültigkeit):
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Dauer (bei Spanne): 1 Jahr bis 2 Jahre
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr ausgestellt. Ihre Gültigkeit soll bei der ersten Erteilung zwei Jahre nicht überschreiten.
Bei Teilnahme an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen (zum Beispiel ERASMUS+-Programm der Europäischen Union) oder wenn für den Antragstellenden eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird die Aufenthaltserlaubnis für mindestens zwei Jahre erteilt.
Dauert das Studium weniger als zwei Jahre, wird sie für die Dauer des Studiums erteilt.
Eine Verlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Für die Aufenthaltsdauer gilt ein Aufenthalt von zehn Jahren in der Regel als Obergrenze.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
ca. 6 Wochen bis 8 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kleve
- Sie haben keinen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, die Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.
- Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Erwerbstätigkeit in der Ferienzeit sowie zur Ausübung des Praktikums. Diese Beschränkung wird in der Regel als Nebenbestimmung in den Titel aufgenommen.
- Zur Studienvorbereitung gehören insbesondere Deutschkurse sowie der Besuch von Studienkollegs oder ähnlichen Einrichtungen.
- Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 20.01.2023
Stichwörter
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