Kuren für Mütter und Väter
Mütter und Väter haben unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme.
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung obliegt dem Bund. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den hinterlegten Link.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die Mutter/Vater-Kind-Maßnahme muss von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden. Antrag und Verordnung gehen zur Prüfung und Genehmigung zur Krankenkasse und werden bei Bedarf vom Medizinischen Dienst geprüft.
Formulare
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer behandelnden Ärztin, Ihrem behandelnden Arzt.
Voraussetzungen
Die Mutter/Vater-Kind-Maßnahme muss von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden. Antrag und Verordnung gehen zur Prüfung und Genehmigung zur Krankenkasse und werden bei Bedarf vom Medizinischen Dienst geprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Fristen
Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen können frühestens nach vier Jahren wiederholt werden, es sei denn, dies ist medizinisch notwendig.
Bearbeitungsdauer
Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig zu entscheiden:
- spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder
- wenn eine gutachterliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes, eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang
Kosten
Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme in Anspruch nehmen, zahlen je Kalendertag 10,00 Euro an die Einrichtung, die die Zahlungen an die Krankenkasse weiterleitet.
Verfügen Sie über ein geringes oder kein Einkommen, können Sie auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Waldbröl
Weitere Informationen
Hinweise für Waldbröl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.05.2021