Wohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Hövelhof
Eine Wohnung ist abzumelden bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung
(Hauptwohnung wird alleinige Hauptwohnung).
Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung bereits eine Woche zuvor erfolgen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05257 5009-0
E-Mail: info@hoevelhof.de
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hövelhof
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Hövelhof