Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung abmelden

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

    Bei

    • Wegzug ins Ausland oder 
    • Aufgabe einer Nebenwohnung (Hauptwohnung wird alleinige Wohnung)

    ist eine Wohnung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_53280b7a20934358058bb05f3532d1e2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-220

    Fax: 05771 73-60

    E-Mail: buergerservice@rahden.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)
    • bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland

    Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:

    • Vollmacht
    • unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
    • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

    Auslandsabmeldungen können generell auch per Post erledigt werden, falls die Person sich schon im Ausland befindet. Wichtig: Die Mitteilung muss unterschrieben sein.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    §§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Hinweise für Rahden

    Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche zuvor erfolgen. 

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rahden

    Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann nur bei der Meldebehörde der Hauptwohnung vorgenommen werden. 

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de