Wohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Hille
Bei
- Wegzug ins Ausland oder
- Aufgabe einer Nebenwohnung (Hauptwohnung wird alleinige Wohnung)
ist eine Wohnung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachbereich 4.1 Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 4044-225
E-Mail: buergerbuero@hille.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hille
Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)
- Bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland
Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
- Vollmacht
- unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
- Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Auslandsabmeldungen können generell auch per Post oder E-Mail erledigt werden, falls die Person sich schon im Ausland befindet, jedoch frühestens eine Woche vorher.
Wichtig: Die Mitteilung muss unterschrieben sein.
Voraussetzungen
Hinweise für Hille
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hille
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Persönlich: sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und legen Sie die Ausweisdokumente vor.
- Schriftlich: reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich, fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Hinweise für Hille
Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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