Wohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Meldepflichtig ist, wer aus einer Wohnung auszieht und im Inland keine neue Wohnung bezieht.
Eine Abmeldung ist nur erforderlich bei Umzug
- ins Ausland
- bei Aufgabe der Nebenwohnung
- "ohne festen Wohnsitz"
Eine Abmeldung bei Umzug innerhalb Deutschlands ist nicht erforderlich. Bei Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde erfolgt die Abmeldung automatisch!
- Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem, aus dessen Wohnung diese Personen ausziehen.
- Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.
- Grundsätzlich ist der Abmeldeschein persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status - Haupt-/Nebenwohnung.
- Der Abmeldeschein kann auch mit der Post übersandt werden. Bitte achten Sie dann aber darauf, dass alle erfragten Angaben genau beantwortet sind.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 1111
Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1920
E-Mail: buergerbuero@badoeynhausen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Oeynhausen
- Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Oeynhausen
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Kosten
Hinweise für Bad Oeynhausen
- Die Abmeldung ist gebührenfrei.
- Der Vordruck wird vom Bürgerbüro kostenlos zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021