Wohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Anmeldung: Wenn Sie aus einer anderen Stadt nach Detmold ziehen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Ummeldung: Eine Online-Ummeldung innerhalb Detmolds ist zur Zeit aufgrund von Systemumstellungen nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Abmeldung: Sie möchten sich ins Ausland abmelden? Dann klicken Sie hier!
Für die An- und Ummeldung muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorliegen!
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Detmold
- Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass aller Personen, die sich an- um- oder abmelden möchten
- gfs. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, sofern noch kein Dokument vorhanden ist
- Bestätigung des neuen Wohnungsgebers (bei Eigentum bitte selbst ausfüllen)
- bei Minderjährigen: gfs. Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils
- wenn weitere volljährige Personen (beispielsweise Partner*in, volljährige (Stief-)Kinder, volljährige Geschwister etc.) mit umgemeldet werden sollen: schriftliche formlose Vollmacht mit Unterschrift
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Detmold
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.
Bei Zuzügen innerhalb Deutschlands ist die Anmeldung auch durch eine bevollmächtigte Person möglich. Zur Bearbeitung der Anmeldung ist dann eine unterschriebene Vollmacht, der Personalausweis/Reisepass der anzumeldenden Person, die Wohnungsgeberbestätigung und der Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigen Person vorzulegen.
Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich.
Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich zusätzlich bei der Ausländerbehörde melden.
Wichtig:
Sofern ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil umzieht, aber vorher mit beiden Elternteilen zusammengelebt hat, ist die Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils erforderlich (s. rechts).
Bei Zuzügen nach Detmold von einer Stadt/Gemeinde des Kreises Lippe können Sie in der Bürgerberatung Ihren Kfz-Schein ändern. Weitere Informationen finden Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Detmold