Wohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Bei einem Wegzug aus Schloß Holte-Stukenbrock ist eine Abmeldung nicht erforderlich, wenn Sie in eine neue Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland ziehen. Sie müssen sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anmelden. Die bisherige Meldebehörde erhält dann elektronisch eine Information darüber und meldet auf Ihren Wunsch die bisherige Wohnung ab.
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich jedoch weiterhin abmelden, da es das sogenannte Rückmeldeverfahren mit ausländischen Behörde nicht gibt. Diese Abmeldung kann hier frühenstens 7 Tage im Voraus vorgenommen werden.
Auch Nebenwohnsitze müssen ebenfalls weiterhin abgemeldet werden.
NEU: Ab sofort können Sie die Abmeldung hier auch online beantragen. Klicken Sie dazu unter Onlinedienstleisung auf "Abmeldung eines Wohnsitzes".
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel)
- bei Abmeldung per Post: Abmeldeformular und Kopie des Ausweises
(Begriff "Abmeldeformular" anklicken und Einwilligung zur EU-DSGVO geben, dann mit Ihrem PDF-Reader ansehen oder speichern.)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
§§ 17, 19 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Abmeldung ins Ausland: frühestens 7 Tage vor Abreise aus Deutschland möglich, spätestens 14 Tage nach Ausreise.
Abmeldung einer Nebenwohnung: Nach Auszug, innerhalb von 14 Tagen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Sollten Sie sich ins Ausland abmelden, so nennen Sie gerne eine Adresse, an die dann die entgültige Abmeldebestätigung geschickt werden kann.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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