Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung abmelden

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Eine Abmeldung entfällt, sofern Sie sich bei einer anderen Gemeinde in Deutschland anmelden. Eine Abmeldung ist nur bei einem Wegzug ins Ausland oder bei einer Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass eine entsprechend neue Wohnung bezogen wird, vorzunehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1c4962f4855ab2c8d815edf400bcadb8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-90

    Fax: 05242 9040-91

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro im Rathaus Rheda

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-231

    Fax: 05242 963-393

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Persönlich: Sie vereinbaren einen Termin und legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
    • Schriftlich: Sie teilen der Meldebehörde Ihren Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit und fügen Ihre Ausweiskopie anbei. Die amtliche Meldebestätigung erhalten Sie postalisch von der Meldebehörde.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Frist zur Abmeldung beträgt zwei Wochen nach Auszugsdatum.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    sofort bei Vorsprache

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Ein Tipp:
    Denken Sie daran, Strom und Wasser rechtzeitig zu kündigen, denn Ihre Zähler müssen abgelesen werden. Auch Ihre Krankenkasse, Ihre Bank, Ihr Telefonanbieter und andere Stellen warten auf Ihre neue Anschrift.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de