Wohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Eine Abmeldung entfällt, sofern Sie sich bei einer anderen Gemeinde in Deutschland anmelden. Eine Abmeldung ist nur bei einem Wegzug ins Ausland oder bei einer Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass eine entsprechend neue Wohnung bezogen wird, vorzunehmen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Persönlich: Sie vereinbaren einen Termin und legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
- Schriftlich: Sie teilen der Meldebehörde Ihren Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit und fügen Ihre Ausweiskopie anbei. Die amtliche Meldebestätigung erhalten Sie postalisch von der Meldebehörde.
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Frist zur Abmeldung beträgt zwei Wochen nach Auszugsdatum.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
sofort bei Vorsprache
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Ein Tipp:
Denken Sie daran, Strom und Wasser rechtzeitig zu kündigen, denn Ihre Zähler müssen abgelesen werden. Auch Ihre Krankenkasse, Ihre Bank, Ihr Telefonanbieter und andere Stellen warten auf Ihre neue Anschrift.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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