Wohnsitz AbmeldungOnline erledigen

    Wohnung abmelden

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Sie ziehen weg von Gütersloh?

    Eine Abmeldung ist nicht erforderlich, sofern eine Anmeldung in einer anderen Gemeinde in Deutschland erfolgt. Erforderlich ist eine Abmeldung jedoch, wenn es sich um die Abmeldung einer Nebenwohnung handelt, sich die neue Wohnung/der neue Wohnsitz im Ausland befindet oder in Deutschland kein neuer fester Wohnsitz begründet wird (Abmeldung ohne festen Wohnsitz).

    Bitte beachten Sie,  dass Ihre Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen muss (§ 17 Bundesmeldegesetz). Bei Wegzug in das Ausland kann die Abmeldung frühestens eine Woche vor Auszug vorgenommen werden.

    Zur Abmeldung benötigen Sie dann folgende Unterlagen:

    • Ihren Personalausweis und / oder Reisepass

    Die Abmeldung muss durch Sie persönlich oder durch die Vorsprache eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters im Bürgerbüro der Stadt Gütersloh vorgenommen werden.

    Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis mitzugeben und die Vollmacht. Bei persönlicher Abmeldung im Bürgerbüro wird das Abmeldeformular ausgedurckt und muss dann nur noch unterschrieben werden.

    Sollten Sie sich nicht mehr in Gütersloh aufhalten, können Sie Ihre Abmeldung auch formlos an das Bürgerbüro der Stadt Gütersloh senden. Den erforderlichen amtlichen Abmeldevordruck erhalten Sie kostenlos im Bürgerbüro oder als Download-Formular (siehe rechts), sowie auch das Formaular für die Wohnungsgeberbescheinigung. Fügen Sie Ihrer Abmeldung bitte auch eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a3766b9ed0f6b6f059902582e4405d37

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 82-228

    Fax: 05241 82-3332

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Die Abmeldung ist gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de