Wohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Die Abmeldepflicht ist seit dem 01.06.2004 entfallen, Sie müssen sich jedoch an Ihrem neuen Wohnort neu anmelden.
Ausnahme: Abmeldungen ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung. In diesen Fällen ist die Abmeldung innerhalb zwei Wochen nach Auszug persönlich (oder durch eine bevollmächtigte Person) vorzunehmen. Ein gültiger Personalausweis ist mitzubringen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Team 320)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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