Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung abmelden

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Lohmar

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    Eine Abmeldung ist nur erforderlich,

    • wenn Sie ins Ausland ziehen oder
    • eine hier bestehende Haupt- oder Nebenwohnung aufgegeben wird, ohne dass eine neue Wohnung bezogen wird.

    Bei einem Wohnungswechsel einer Hauptwohnung innerhalb der Bundesrepublik entfällt die Abmeldung am alten Wohnort. Das erledigt die Meldebehörde am neuen Wohnort für Sie.

    Hinweis: Bei Wegzug ins Ausland muss der Adresseintrag im Personalausweis geändert werden.

    Eine Nebenwohnung kann ausschließlich bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden.

    Art der Antragstellung

    Persönlich oder Beauftragter mit Vollmacht unter Vorlage des Ausweises.

    Benötigte Unterlagen
    • Personalausweis oder Reisepass

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2ef056db7eeb70eea7a318e86069a23

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 27 - 29

    53797 Lohmar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02246 15-200

    E-Mail: buergeramt@lohmar.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de