Wohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Lohmar
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Eine Abmeldung ist nur erforderlich,
- wenn Sie ins Ausland ziehen oder
- eine hier bestehende Haupt- oder Nebenwohnung aufgegeben wird, ohne dass eine neue Wohnung bezogen wird.
Bei einem Wohnungswechsel einer Hauptwohnung innerhalb der Bundesrepublik entfällt die Abmeldung am alten Wohnort. Das erledigt die Meldebehörde am neuen Wohnort für Sie.
Hinweis: Bei Wegzug ins Ausland muss der Adresseintrag im Personalausweis geändert werden.
Eine Nebenwohnung kann ausschließlich bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden.
Art der Antragstellung
Persönlich oder Beauftragter mit Vollmacht unter Vorlage des Ausweises.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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