Wohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
- Gültiger Personalausweis (Adressänderung!), bitte an alle Haushaltsmitglieder denken!
- Gültiger Reisepass (Adressänderung!), bitte an alle Haushaltsmitglieder denken!
- Wohnungsgeberbescheinigung mit Einzugsdatum (auch beim Bezug einer Immobilie im Eigentum erforderlich! Ein Vermieter ist verpflichtet, die Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen!)
- ggf Geburtsurkunden bei Kindern unter 16 Jahren
- ggf Nachweis der Bestellung als betreuende Person
- ggf Identitätsnachweis bei Ausländern
- ggf Promotionsurkunde, falls Eintrag erwünscht
- ggf. Aufenthaltstitel
- ggf. Vollmacht und unterschriebenes Anmeldeformular
- ggf. KFZ-Schein
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Honnef
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef
- Umzug oder Zuzug nach Bad Honnef
- Vereinbarung eines Termins über das Onlineterminvereinbarungsprogramm.
- Sammlung aller notwendigen Unterlagen
- Termin
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Honnef
Bei Vorlage aller benötigter Nachweise kann die Anmeldung / Ummeldung im Rahmen eines Termins im Bürgerbüro abgeschlossen werden.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Bad Honnef