Wohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur erforderlich bei einem Nebenwohnsitz, einem Wegzug ins Ausland oder zu keiner festen Adresse
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn
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es sich um die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes handelt.
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sich der neue Wohnsitz im Ausland befindet.
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oder kein neuer fester Wohnsitz begründet wird (Abmeldung ohne festen Wohnsitz).
Die Abmeldung ist innerhalb einer Woche nach dem Auszug aus der Wohnung in den Bürgerbüros vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden.
Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung frühestens sieben Tage vor dem tatsächlichen Auszug erfolgen.
Die Abmeldung eines Nebenwohnsitz kann sowohl bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitz, als auch bei der Nebenwohnsitzgemeinde vorgenommen werden.
Abmeldung durch einen Dritten
Die Abmeldung kann per Vollmacht durch einen Dritten erfolgen. Neben der Vollmacht sind die Personalausweise des Abzumeldenden und des Vertreters und das vom Meldepflichtigen ausgefüllte Abmeldeformular vorzulegen.
Abmeldung einer Familie
Eine Familie kann durch ein Familienmitglied abgemeldet werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergisch Gladbach
- Abmeldeformular
Legen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular in einem der Bürgerbüros vor oder senden Sie das Formular per Post zu. - Personalausweis
Formulare
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Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Kosten
Hinweise für Bergisch Gladbach
keine Gebühr
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021