Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung abmelden

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Wassenberg

    Wer aus einer Wohnung in Wassenberg auszieht und keine neue Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland bezieht, hat sich innerhalb von einer Woche bei dem Einwohnermeldeamt abzumelden. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, aus dessen Wohnung diese Personen ausziehen. Für Personen, für die ein/e Pfleger/in oder Betreuer/in bestellt ist, der/die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. In diesem Fall ist die Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss mitzubringen.

    Die Abmeldung können Sie im Einwohnermeldeamt persönlich vornehmen. Bei Familien- und Lebenspartnerschaften genügt es aber, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Auch ist es möglich, dass der Meldepflichtige sich vertreten lässt. Sollte ein/e Vertreter/in den Meldepflichtigen vertreten, muss er jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über den Meldepflichtigen erteilen zu können und eine Vollmacht vorlegen.

    Eine Zweit- oder Nebenwohnung muss bei der Meldebehörde der Hauptwohnung abgemeldet werden. Dies gilt unabhängig davon, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung liegt.

    Das Formular für die Abmeldung aus Deutschland sowie die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_76cf4eed69ec88a298b2f3b729e4d5e0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02432 4900-310

    Fax: 02432 4900-119

    E-Mail: einwohnermeldeamt@wassenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wassenberg

    Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis - wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde-) von jeder abzumeldenden Person

    Wohnungsgeberbestätigung

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wassenberg

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Wassenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de