Wohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Wassenberg
Wer aus einer Wohnung in Wassenberg auszieht und keine neue Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland bezieht, hat sich innerhalb von einer Woche bei dem Einwohnermeldeamt abzumelden. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, aus dessen Wohnung diese Personen ausziehen. Für Personen, für die ein/e Pfleger/in oder Betreuer/in bestellt ist, der/die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. In diesem Fall ist die Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss mitzubringen.
Die Abmeldung können Sie im Einwohnermeldeamt persönlich vornehmen. Bei Familien- und Lebenspartnerschaften genügt es aber, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Auch ist es möglich, dass der Meldepflichtige sich vertreten lässt. Sollte ein/e Vertreter/in den Meldepflichtigen vertreten, muss er jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über den Meldepflichtigen erteilen zu können und eine Vollmacht vorlegen.
Eine Zweit- oder Nebenwohnung muss bei der Meldebehörde der Hauptwohnung abgemeldet werden. Dies gilt unabhängig davon, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung liegt.
Das Formular für die Abmeldung aus Deutschland sowie die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wassenberg
Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis - wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde-) von jeder abzumeldenden Person
Wohnungsgeberbestätigung
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wassenberg
Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Wassenberg