Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung abmelden

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7c21a45c358d3f192a61006179528e64

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alsdorf

    Benötigt werden:

    • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der abmeldenden Person
    • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der abzumeldenden Familienangehörigen
    • bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
    • Auszugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alsdorf

    Eine Abmeldung bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands ist nicht erforderlich. Bei Anmeldung am neuen Wohnsitz erfolgt von dort aus automatisch die Abmeldung des alten Wohnsitzes.   Die Verpflichtung zur Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Pflicht, d.h., sie kann nicht schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sind eigenverantwortlich meldepflichtig und müssen sich auch dann eigenständig abmelden, wenn sie z.B. mit den Eltern gemeinsam ins Ausland wegziehen. Ein Ehepartner kann für den anderen Ehepartner sowie für die minderjährigen Kinder die Abmeldung ins Ausland alleine vornehmen.   HINWEIS: Eine Abmeldung der Nebenwohnung kann nur bei der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Hinweise für Alsdorf

    Die Abmeldung sollte am Tag des Auszugs erfolgen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alsdorf

    Für Grundstücksbesitzer:
    Bei Besitz eines Grundstückes melden Sie Ihre neue Adresse entweder per Mail an steuern@alsdorf.de oder telefonisch unter 02404/50-409.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Alsdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de