Wohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alsdorf
Benötigt werden:
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der abmeldenden Person
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der abzumeldenden Familienangehörigen
- bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
- Auszugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung)
Voraussetzungen
Hinweise für Alsdorf
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Hinweise für Alsdorf
Die Abmeldung sollte am Tag des Auszugs erfolgen.
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Alsdorf
Bei Besitz eines Grundstückes melden Sie Ihre neue Adresse entweder per Mail an steuern@alsdorf.de oder telefonisch unter 02404/50-409.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Alsdorf