Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz abmelden

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Kommune anmelden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9873a3370638dba9f99890995b6cf5a8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hotline Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich
    • vereinbaren Sie online einen Termin im Service-Center der Stadt Viersen
    • und sprechen Sie persönlich im Service-Center vor 
    • legen Sie dort die Ausweisdokumente vor.

    Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.

    Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

    Schriftlich
    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de