Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung abmelden

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.

    Eine Abmeldepflicht besteht somit bei Personen,

    • die ins Ausland verziehen oder
    • ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.

    Der Auszug braucht vom Wohnungsgeber nicht bestätigt zu werden.

    Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.

    Wird eine Nebenwohnung aufgegeben, ist diese bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes abzumelden.

    Hinweis: Die Beantragung können Sie direkt online vornehmen. Sie können die Dienstleistung nach vorheriger Terminvereinbarung auch an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen.

    zur Online-Terminvergabe

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6a631dabf0d734ce84835e40835c0c84

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Außenstelle Norf

    Adresse

    Hausanschrift

    Vellbrüggener Str. 29 - 31

    41469 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Außenstelle Holzheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 14

    41472 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    • Bei persönlicher Vorsprache: Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) aller Meldepflichtigen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neuss

    Auszug aus einer in Neuss gemeldeten Wohnung ohne Neubezug einer Wohnung im Bundesgebiet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuss

    • Die Abmeldung kann persönlich vor Ort oder online erfolgen.
    • Die Beantragung vor Ort ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
      Vereinbaren Sie hier einen Termin.
    • Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss

    • Bei persönlicher Vorsprache sofort.
    • Über den Postweg in der Regel eine Woche.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de