Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung abmelden

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Es besteht die gesetzliche Verpflichtung sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und

    • dauerhaft ins Ausland verziehen,
    • ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen

    Für die Abmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Auszug Zeit.

    Eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben. Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden. Ein längeres Überschreiten der Abmeldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.

    Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden. Bei Familien genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam ausgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.

    Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

    Über die erfolgte Abmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Abmeldebestätigung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0faf842b54e8c0a9cb155e60b55f9540

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Recht und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02133 257-3222

    Fax: 02133 257-7732

    E-Mail: buergeramt@stadt-dormagen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass)
    • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis, sowie der von der meldepflichtigen Person unterschriebene Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dormagen

    • persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer bevollmächtigten Person
    • Möglichkeit zur Online Abmeldung mit Nachweis über die Online Funktion des Personalausweises
    • Auszug aus einer in Dormagen gemeldeten Person ohne Neubezug einer Wohnung im Bundesgebiet

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dormagen

    § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

    [...](2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. 2Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs. (3) Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. 2Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. 3Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die An- oder Abmeldung. [...]

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dormagen

    Sie füllen das Formular aus und laden alle notwendigen Unterlagen hoch.

    Anschließend weisen Sie sich durch die Onlinefunktion Ihres Personalausweises mit der 6-stelligen Pin aus.

    Die Unterlagen werden Ihnen nach positiver Prüfung postalisch zugesendet.

    Für einen persönlichen Termin im Bürgeramt: timeacle - Stadt Dormagen

    Fristen

    Hinweise für Dormagen

    2 Wochen nach Auszug

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dormagen

    Sofort nach Prüfung der vollständigen Unterlagen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dormagen

    Wenn Sie als Wohnungseigentümer eine Person (Mieter) abmelden wollen, erhalten Sie dafür jedoch keine Abmeldebescheinigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Dormagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de