Wohnsitz AbmeldungOnline erledigen

    Wohnung abmelden

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Ratingen

    Nebenwohnsitz

    • Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

    Wegzug ins Ausland

    • Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Abmeldung erforderlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7016c6b4ae895889fca003391b45ebdb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02102 550-3222

    Fax: 02102 550-9322

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ratingen

    • Wohnungsgeberbestätigung; bei Eigentum ist ein entsprechender Nachweis erforderlich
    • Personalausweis und/oder Reisepass sowie Kinderreisepass/Geburtsurkunde (ggf. Familienstammbuch)
    • Bei Ausländern der Heimatpass / Ausweis / Aufenthaltstitel

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    Hinweise für Ratingen

    • Gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Ratingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de