Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Hinweise für Goch
Bei einem Wegzug ins Ausland (nur bei einer Dauer von länger als 3 Monaten, befristete Auslandsaufenthalte, z.B. Studienzwecke, erfordern keine Abmeldung) oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung ist es erforderlich, dass Sie den Wegzug der Meldebehörde mitteilen. Dies ist beim Wegzug ins Ausland im Bürgerservice möglich. Wegzug ins Ausland bedeutet, dass Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und dort künftig nicht mehr wohnen werden. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt am Hauptwohnsitz oder bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Die Abmeldepflicht bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist weggefallen. In diesen Fällen müssen Sie sich lediglich bei der für Ihre neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Bei Anmeldung des neuen Wohnsitzes wird die Abmeldung von der dortigen Meldebehörde vorgenommen.
Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Goch
Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen (Abmeldung ins Ausland)oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular schriftlich ein,
- fügen Sie Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Hinweise für Goch
Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Goch
Ihre Abmeldung ins Ausland können Sie auch per Post erledigen. Nutzen Sie dazu das Abmeldeformular. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben und fügen Sie außerdem eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei.
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Wohnungsgeberbestätigung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen und nicht selbst Eigentümer bzw. Eigentümerin sind, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder Ihrer Wohnungsgeberin über den Einzug. Die Bestätigung benötigen Sie für Ihre Meldebehörde bei einer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung.
Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungsgeberin ist in der Regel der Eigentümer oder die Eigentümerin. Es kann außerdem die von der Eigentümerin oder dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung sein. Sollten Sie zur Untermiete wohnen, kommt der Hauptmieter oder die Hauptmieterin in Betracht.
Die Bestätigung enthält folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin sowie des Eigentümers oder der Eigentümerin, wenn diese Person abweicht,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung sowie
- Namen der meldepflichtigen Personen
- Unterschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021