Abmeldung aus einer Wohnung
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Die Bearbeitung vor Ort ist grundsätzlich nur mit Termin möglich.
Link zum Buchungssystem: Terminvereinbarung
Eine Abmeldung ins Ausland und die Aufgabe einer Nebenwohnung kann jedoch auch schriftlich angezeigt werden. Füllen Sie das Abmeldeformular unter "Links und Downloads" aus und übersenden Sie es uns mit einer Kopie Ihres Ausweisdokumentes per Post oder per Mail (ema-wuppertal@stadt.wuppertal.de). Alternativ können Sie mit Ihrer Online-Ausweisfunktion die Abmeldung über das Serviceportal der Stadt durchführen. Den Link finden Sie hier: Serviceportal.
Bitte beachten Sie:
Die Abmeldung ins Ausland ist maximal eine Woche vor dem Wegzug möglich.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann wahlweise bei der Meldebehörde der Haupt- oder Nebenwohnung durchgeführt werden.
Über die erfolgte Abmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Abmeldebestätigung. Sollten Sie diese nicht mehr besitzen, können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung beantragen.
Weitere Informationen finden Sie unter "Details".
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt 003.1
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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bei persönlicher Vorsprache:
- Gültiges und anerkanntes Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
Bei Abmeldung durch Bevollmächtigten:
- Vollmacht
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- Ausweisdokument der abzumeldenden Person
- Bitte beachten Sie: die Unterschriften in der Vollmacht und in den Ausweisdokumenten müssen identisch sein. Bei Abweichungen kann die Vollmacht nicht akzeptiert werden!
Bei Übersendung per Post, per Email oder per Fax:
- ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular (siehe Downloads/Links)
- Ausweisdokument (in Kopie)
- Bitte beachten Sie: die Unterschrift auf dem Abmeldeformular muss mit der Unterschrift auf dem Ausweisdokument übereinstimmen.
- Jetzt neu: über das Serviceportal können Sie Ihre Abmeldung online einreichen. Vorausgesetzt ist hierzu die angeschaltete Online-Ausweisfunktion Ihres Dokumentes.
Sofern minderjährige Personen mit nur einem Elternteil abgemeldet werden sollen, ist die Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters notwendig (nur wenn die letzte Wohnung die gemeinsame Wohnung gewesen ist).
Wenn die gesamte Familie (Ehegatte, Kinder) abgemeldet werden sollen, ist die Vorsprache einer Person ausreichend. Bringen Sie in diesen Fällen die Ausweisdokumente aller Familienangehörigen mit.
Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist eine Person mitzubringen, die beim Übersetzen behilflich sein kann.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 17 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
§ 21 Abs. 4 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Datenschutzhinweis
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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