Wohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Wer aus einer Wohnung in Mönchengladbach auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Nebenwohnungen können Sie hier abmelden, wenn Sie in Mönchengladbach Ihren Hauptwohnsitz haben.
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Ansprechpartner
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195
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Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-53195
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
- Amtlicher Lichtbildausweis mindestens eines Meldepflichtigen (Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass)
- Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde"
- Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweisdokument
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach