Als im Ausland lebende Deutsche oder lebender Deutscher in das Wählerverzeichniszur Bürgermeisterwahl oder Bürgermeisterinwahl eintragen lassen
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein, den Stimmzettel und entsprechende Briefumschläge. Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei uns abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Wir stellen sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Bei einer persönlichen Beantragung im Rathaus: Wahlbenachrichtigung und/oder Ausweisdokument
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie Wahlunterlagen für die Briefwahl beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sie haben folgende Möglichkeiten um die Briefwahlunterlagen zu beantragen:
- persönlich bei Vorsprache im Wahlamt im Rathaus in Rheda unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und/oder eines Ausweisdokuments,
- schriftlich,
- per E-Mail und
- über das Formular für den Onlinewahlscheinantrag (OLIWA)
Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig und somit nicht möglich.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse an.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Ansonsten werden Ihnen die Unterlagen per Post zugesandt oder können durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Diese benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht und hat sich auf Verlangen bei der Stadtverwaltung auszuweisen.
Dem Wahlschein werden folgende Unterlagen beigefügt:
- ein amtlicher Stimmzettel,
- ein amtlicher farbiger Stimmzettelumschlag,
- ein amtlicher, mit der Anschrift des Bürgermeisters versehener, farbiger Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Farben von Stimmzettel(n), Stimmzettelumschlag und Wahlbriefumschlag variieren von Wahl zu Wahl.
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen die ggf. anfallenden Postlaufzeiten. Es wird daher eine frühzeitige Antragstellung empfohlen. Sollte sich der Zeitpunkt der Antragstellung zu nah am Wahltag befinden, sollte die persönliche Vorsprache und Entgegennahme der Briefwahlunterlagen bevorzugt werden.
Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so an die Stadtverwaltung absenden oder dort einwerfen, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Uhrzeit, bis wann der Wahlbrief am Wahltage spätestens vorliegen muss, kann von Wahl zu Wahl variieren. Bitte beachten Sie deshalb die Hinweise auf dem Merkblatt für die Briefwahl der jeweiligen Wahl, außerdem die in der örtlichen Presse dazu erscheinenden Hinweise ein bis zwei Wochen vor dem Wahltag, sowie die Wahlbekanntmachung, die im Vorfeld der Wahl im Amtsblatt der Stadt Rheda-Wiedenbrück veröffentlicht wird.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Verloren gegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Sollten Sie Ihren Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen nicht erhalten, erkundigen Sie sich bitte zunächst bei einer der nebenstehenden Kontaktpersonen, ob Ihr Antrag überhaupt beim Wahlamt eingegangen ist und bereits bearbeitet wurde. Sollte die Sendung ggf. auf dem Postweg verloren gegangen sein, wird Ihnen von Seiten des Wahlamts das weitere Vorgehen erläutert.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück