Das Studium beenden
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Schüler*innen, welche erstmals schulpflichtig werden, erhalten von der zuständigen Grundschule eine Einladung zur Anmeldung.
Bei dem Wechsel auf eine weiterführende Schule erfolgt die Wahl der Schulform anhand der Empfehlung der Grundschule.
Ziehen schulpflichtige Schüler*innen nach Waldbröl, erhält das Schulamt hierüber eine Mitteilung und überwacht die Schulpflicht. Die Anmeldung erfolgt eigenständig durch die Eltern bzw. den/ die volljährige/n Schüler*in
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
Anmeldung zur Grundschule:
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des Partners bzw. der Partnerin
- Weitere Unterlagen gem. Einladungsschreiben
Anmeldung zur weiterführenden Schule:
- das Halbjahreszeugnis aus der Klasse 4
- Übergangsempfehlung der Grundschule
- Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
- Ein Passbild, sofern die Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels erforderlich ist
Formulare
Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.
Voraussetzungen
In einigen Fällen werden Sie automatisch exmatrikuliert, z.B. in den folgenden:
- Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
- Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung nicht erbracht.
- Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.
- Fehlender Krankenversicherungsnachweis.
- Ihr Ausbildungsverhältnis beim Studium an der Dualen Hochschule ist beendet.
Für die Exmatrikulation auf eigenen Wunsch bestehen grundsätzlich keine besonderen Voraussetzungen.
Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation z.B. in folgenden Fällen:
- Sie wechseln den Studienort.
- Die Exmatrikulation der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule.
Sie brechen Ihr Studium auf eigenen Wunsch ab.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl
Verfahrensablauf
In den oben unter „Voraussetzungen“ genannten Fällen erfolgt die Exmatrikulation automatisch.
Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie bei Ihrer Hochschule beantragen und begründen.
Sie erhalten eine Bestätigung der Exmatrikulation.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern das Antragsverfahren online durchgeführt wird, ist ein entsprechendes Nutzerkonto zu verwenden (siehe Webseiten der Hochschule).
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zur Exmatrikulation direkt an die zuständige Stelle [HS1] der jeweiligen Hochschulen.
[HS1]Die „zuständige Stelle“ ergibt sich aus der Verlinkung auf die jeweilige Hochschule.
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zur Exmatrikulation direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.12.2022