Das Studium beenden
Beschreibung
Durch eine Exmatrikulation wird Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule beendet.
Die Exmatrikulation erfolgt auf Ihren Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.
Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann die Exmatrikulation auch mit sofortiger Wirkung erfolgen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag müssen ggf. entsprechende Unterlagen beigefügt werden. Wegen der konkret benötigten Unterlagen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.
Formulare
Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.
Voraussetzungen
In einigen Fällen werden Sie automatisch exmatrikuliert, z.B. in den folgenden:
- Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
- Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung nicht erbracht.
- Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.
- Fehlender Krankenversicherungsnachweis.
- Ihr Ausbildungsverhältnis beim Studium an der Dualen Hochschule ist beendet.
Für die Exmatrikulation auf eigenen Wunsch bestehen grundsätzlich keine besonderen Voraussetzungen.
Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation z.B. in folgenden Fällen:
- Sie wechseln den Studienort.
- Die Exmatrikulation der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule.
Sie brechen Ihr Studium auf eigenen Wunsch ab.
Rechtsgrundlage(n)
§51 HG NRW
§43 KunstHG
Verfahrensablauf
In den oben unter „Voraussetzungen“ genannten Fällen erfolgt die Exmatrikulation automatisch.
Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie bei Ihrer Hochschule beantragen und begründen.
Sie erhalten eine Bestätigung der Exmatrikulation.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern das Antragsverfahren online durchgeführt wird, ist ein entsprechendes Nutzerkonto zu verwenden (siehe Webseiten der Hochschule).
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zur Exmatrikulation direkt an die zuständige Stelle [HS1] der jeweiligen Hochschulen.
[HS1]Die „zuständige Stelle“ ergibt sich aus der Verlinkung auf die jeweilige Hochschule.
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zur Exmatrikulation direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.12.2022