Exmatrikulation Bescheinigung

    Das Studium beenden

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr

    Eine Exmatrikulation (Beendigung des Studiums) ist jederzeit möglich und kann bequem online im internen HRW Portal über einen Antrag erfolgen. Daneben gibt es Gründe warum die Hochschule eine Exmatrikulation von Amts wegen vornehmen kann.

    Beschreibung

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr

    (1) Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn a) sie dies über das Formular im Campus-Management-System beantragen; b) die Einschreibung durch Zwang, arglistige Täuschung oder eine Straftat herbeigeführt wurde; c) sie in dem Studiengang eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben; d) der Bescheid über die Zuweisung eines Studienplatzes während des Vergabeverfahrens von der zuständigen Stelle für die Zuweisung zurückgenommen worden ist. (2) Nach Aushändigung des Zeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung des Studiengangs sind Studierende zum Ende des laufenden Semesters zu exmatrikulieren, soweit nicht eine weitere Hochschulausbildung das Weiterbestehen der Einschreibung erfordert. (3) Studierende sollen exmatrikuliert werden, wenn a) nach der Einschreibung Tatsachen bekannt werden und noch fortbestehen oder eintreten, die zur Versagung der Einschreibung hätten führen müssen oder die zur Versagung der Einschreibung hätten führen können; b) sie das Studium nicht aufnehmen oder sich nicht zurückmelden, ohne beurlaubt worden zu sein, c) die Entrichtung der zu zahlenden Gebühren und Beiträge, ggf. in der gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 reduzierten Höhe, trotz Mahnung und Fristsetzung mit Androhung der Exmatrikulation nicht erfolgt, d) die oder der Studierende die Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Sozialgesetzbuch gegenüber der zuständigen Krankenkasse nicht nachweist, e) der Wohn- oder Aufenthaltsort der oder des Studierenden nicht ermittelt werden kann, f) ein Fall des § 63 Abs. 5 Satz 6 HG gegeben ist, g) die oder der Studierende ihren oder seinen Anspruch auf Teilnahme an einer nach der Prüfungsordnung erforderlichen Prüfung verloren hat. Durch eine Exmatrikulation wird Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule beendet. Die Exmatrikulation erfolgt auf Ihren Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse. Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann die Exmatrikulation auch mit sofortiger Wirkung erfolgen.

    Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hochschule Ruhr West - Dezernat IV - Studierendenservice und Internationales - Bereich: Servicemanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Duisburger Straße 100

    45479 Mülheim an der Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr

    Für die Exmatrikulation sind keine Unterlagen erforderlich. Die Willenserklärung erfolgt über den Online Antrag. Nach der Exmatrikulation erhalten Sie: Exmatrikulationsbescheinigung / Bescheinigung für die Rentenversicherung / Bescheinigung nach § 9 BAföG / Bescheinigung für die Krankenkasse

    Formulare

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr

    Voraussetzungen

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr

    Keine Voraussetzungen für die Exmatrikulation auf eigenen Wunsch. Bei der Exmatrikulation vom Amts wegen, ergibt sich die Voraussetzung aus dem jeweiligen Grund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr

    - Hochschulgesetz §51 - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr

    Sie stellen im HRW Portal einen Online Antrag. Nach Eingang des Antrags bearbeitet das Studien- und Prüfungsamt den Vorgang und führt die Exmatrikulation im Campus Management System durch und erstellt die Exmatrikulationsunterlagen. Der exmatrikulierte Studierende hat nach der Exmatrikulation sechs Wochen Zeit die Unterlagen online abzurufen. Nach Ablauf der sechs Wochen wird das Benutzerkonto deaktiviert.

    Fristen

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr

    Eine Exmatrikulation ist jederzeit möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr

    5 Werktage

    Kosten

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr

    https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium-lehre/beratung-und-betreuung/studien-und-pruefungsamt/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Mülheim an der Ruhr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de