Volksentscheid

    Volksentscheid

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Entspricht der Landtag einem Volksbegehren nicht, kommt es zum Volksentscheid.

    In diesem Fall kann das Volk das Gesetz selbst durch Abstimmung beschließen.

    Beim Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten (ca. zwei Millionen Stimmen) beträgt.

    Ausnahme: Ein Gesetz, mit dem die Landesverfassung geändert werden soll, ist angenommen, wenn sich mindestens 50 Prozent der Stimmberechtigten an dem Volksentscheid beteiligen und mindestens zwei Drittel der Abstimmenden dem Gesetzentwurf zustimmen.

    Weiterführende Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: wahlen@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Den Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de