An einer Musikschule anmelden
Beschreibung
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind. Über einen digitalen Antragsassistenten haben Sie die Möglichkeit, sich an einer öffentlichen Musikschule einzuschreiben. Nachdem der Antrag ausgefüllt und eingereicht wurde, erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung durch die Musikschule. Ein Unterrichtsvertrag kommt erst nach erfolgter Terminabsprache, Einteilung und Zusendung der Aufnahmebestätigung durch die Musikschule zustande. In der Regel legt die Musikschule die Lehrkraft fest.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ggf. Nachweise von Vorkenntnissen
Ggf. Nachweise von Leistungsempfang
Voraussetzungen
Man braucht grundsätzlich keine musikalischen Vorkenntnisse zu haben, um an einer Musikschule zu beginnen. Die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt.
Die Zulassung zu einzelnen Unterrichtsarten kann allerdings vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse bzw. von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Schulordnung und Entgeltordnung der jeweiligen Musikschule
Die jeweilige kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Die Beantragung erfolgt über einen digitalen Antragsassistenten.
- Es ist eine Authentifizierung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.
- Bitte machen Sie Ihre Angaben in den dazu bezeichneten Feldern, reichen den Antrag online ein und bestätigen Sie die Zahlung der Gebühr.
- Während des Ausfüllvorgangs wird auf die Möglichkeit der ermäßigten Gebühr hingewiesen.
- Sie haben die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, um eine Ermäßigung zu erhalten.
- Ob eine Ermäßigung gewährt werden kann, prüft Ihre Musikschule nach Eingang des Antrags.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Netphen
Das monatliche Unterrichtsentgelt beträgt für ein Kind
Musikalische Früherziehung - 22,50 €
Instrumental Gruppenunterricht
a) 45 Minuten wöchentlich 2er – Gruppe 41,50 € je Teilnehmer
b) 30 Minuten wöchentlich, 2 er – Gruppe 28,50 € je Teilnehmer
c) 45 Minuten wöchentlich, 3 er – Gruppe 28,50 € je Teilnehmer
d) 60 Minuten wöchentlich, 4 er – Gruppe 28,50 € je Teilnehmer
Instrumental Einzelunterricht
a) 45 Minuten wöchentlich 62,50 €
b) 30 Minuten wöchentlich 46,50 €
Ensemblespiel/-singen 60 Minuten wöchtenlich
a) Für Schüler der Musikschule gebührenfrei.
b) Schüler, die nicht an der Musikschule unterrichtet werden - 15,50 €
Ermäßigung für Geschwister
Für das 2. und jedes weitere Kind, das Unterricht an der Musikschule Netphen erhält, wird die Unterrichtsgebühr um 30% ermäßigt. Für die Reihenfolge der Inanspruchnahme der Ermäßigung gilt das Alter der Kinder. Ausgenommen von der Geschwisterregelung ist das Ensemblespiel. Die ermäßigten Unterrichtsgebühren werden auf volle €- Beträge gerundet.
Instrumentenmiete
Blockflöte oder Gitarre - 5,00 €
übrige Instrumente - 8,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Auch zur Kündigung der Mitgliedschaft an einer Musikschule sind oftmals bestimmte Fristen zu beachten.
Weitere Informationen
Hinweise für Netphen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022