MusikschuleOnline erledigen

    An einer Musikschule anmelden

    Sie haben die Möglichkeit sich an einer Musikschule anzumelden und dort das Kurs- und Instrumenteangebot in Form von Musikunterricht zu nutzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Unterrichtsangebote: 
    AG Blockflöte

    ist ein Angebot für die Schülerinnen und Schüler des 2. bis 4. Schuljahres an allen Grundschulen der Gemeinde Hille.

    Kursdauer:

    Die Anmeldung gilt automatisch als Anmeldung für die folgenden Schuljahre, wenn die Teilnahme an der AG Blockflöte nicht zum 31.01. oder 31.07. mit der Frist von einem Monat gekündigt wird. Zum Ende der 4. Klasse bedarf es keiner Kündigung.

    Hillinos

    Die "Hillinos" sind ein Angebot für 3 - 4jährige Kinder, die einen Kindergarten in der Gemeinde Hille besuchen. Die neuen Kurse beginnen jeweils im August bzw. September und erstrecken sich über ein Kindergartenjahr, wobei der Unterricht in den Schulferien nicht stattfindet. Die wöchentliche Unterrichtsdauer beträgt 45 Minuten.

    Durch den spielerischen Umgang mit Musik werden die musikalischen Veranlagungen der Kinder möglichst früh gefördert. Der Unterricht findet in Gruppen von bis zu zehn Kindern statt.

    Die Kinder erfahren Freude am Erzeugen und Hören von Klängen, am Erfinden und Nachahmen von Bewegung, am gemeinsamen Singen, Sprechen, Tanzen und Basteln von Instrumenten.

    Musikalische Grundbegriffe, wie z. B. laute und leise Musik, hohe und tiefe Klänge werden den "Hillinos" ebenso nahegebracht.

    Intrumentalunterricht

    Folgender Instrumentalunterricht wird angeboten:

    • Streichinstrumente: Violine, Viola
    • Zupfinstrumente: Gitarre, E-Gitarre, E-Bass
    • Holzblasinstrumente: Querflöte, Klarinette, Saxophon
    • Blechblasinstrumente: Trompete, Horn, Tenorhorn, Bariton, Posaune, Tuba
    • Tasteninstrumente: Klavier, Keyboard
    • Schlaginstrumente: Schlagzeug, Percussionsinstrumente
    • Zungeninstrumente: Piano- und Knopfakkordeon
    JeKits an den Grundschulen der Gemeinde Hille

    "JeKits - Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen" ist ein kulturelles Bildungsprogramm des Landes NRW in der Grundschule, das auf der Kooperation von Schule und Musikschule basiert. Mit dem Programm werden alle Kinder einer JeKits-Schule erreicht. JeKits hat drei alternative Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen oder Singen.

    Die Grundschule entscheidet sich gemeinsam mit der Musikschule für einen Schwerpunkt von JeKits. Das Programm startet in der Schuleingangsphase im zweiten Schuljahr und wird insgesamt über zwei Jahre vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

    • · Grundschulen Hille und Nordhemmern: Schwerpunkt Instrumente
    • · Grundschule An der Bergkante: Schwerpunkt Singen
    Musikalische Früherziehung (MFE)

    Die MFE ist ein Angebot für Kinder im letzten Kindergartenjahr und wird in den Kindergärten in der Gemeinde Hille angeboten. Die neuen Kurse beginnen jeweils im August bzw. September und erstrecken sich über ein Jahr, wobei der Unterricht in den Schulferien nicht stattfindet. Die wöchentliche Unterrichtsdauer beträgt 45 Minuten.

    Die MFE ...
    • soll die Welt der Musik über Körper, Seele und Geist erlebbar machen und ist unser Angebot für Kinder im letzten Kindergartenjahr.
    • soll auf kindgerechte Weise Freude am eigenen Musik machen wecken, erhalten und musikalische Kenntnisse vermitteln.
    • soll sprachliche und motorische Fähigkeiten fördern und die Sinne und das Sozialverhalten schulen.
    Musikalische Grundausbildung (MGA)

    Die MGA ist ein Angebot für Kinder im ersten Grundschuljahr und wird an allen Grundschulen in der Gemeinde Hille angeboten. Die Kurse erstrecken sich über ein Schuljahr. Die wöchentliche Unterrichtsdauer beträgt 45 Minuten. Der Unterricht findet vor bzw. nach dem regulären Schulunterricht der Kinder statt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f45c3706abaefc9ded8788ccce961e75

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 25.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 1.1 Organisation, Personal, Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-0

    Version

    Technisch geändert am 25.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ggf. Nachweise von Vorkenntnissen 
    Ggf. Nachweise von Leistungsempfang

    Voraussetzungen

    Man braucht grundsätzlich keine musikalischen Vorkenntnisse zu haben, um an einer Musikschule zu beginnen. Die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt.

    Die Zulassung zu einzelnen Unterrichtsarten kann allerdings vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse bzw. von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Schulordnung und Entgeltordnung der jeweiligen Musikschule

    Die jeweilige kommunale Satzung  

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung erfolgt über einen digitalen Antragsassistenten. 

    • Es ist eine Authentifizierung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.
    • Bitte machen Sie Ihre Angaben in den dazu bezeichneten Feldern, reichen den Antrag online ein und bestätigen Sie die Zahlung der Gebühr.
    • Während des Ausfüllvorgangs wird auf die Möglichkeit der ermäßigten Gebühr hingewiesen.
    • Sie haben die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, um eine Ermäßigung zu erhalten.
    • Ob eine Ermäßigung gewährt werden kann, prüft Ihre Musikschule nach Eingang des Antrags.

    Fristen

    Es gibt unterschiedliche Anmeldefristen die je nach Musikschule variieren.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der jeweiligen Musikschule und der Nachfrage für ein bestimmtes Kursangebot.

    Kosten

    Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind. Das Schulgeld kann auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Die Gebührensatzung regelt die Möglichkeit von Ermäßigungen: so können mehrere Kinder derselben Familie, allgemein förderfähige Familien oder Empfänger:innen von Leistungen nach dem dem SGB II oder dem SGB XII in den Genuss einer Ermäßigung kommen, sofern der Beleg bei Antragserstellung vorliegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch zur Kündigung der Mitgliedschaft an einer Musikschule sind oftmals bestimmte Fristen zu beachten. 

    Weitere Informationen

    - Homepage der Musikschule - Homepage der Gemeinde - regionale Musikverbünde - Webseiten des Landesverband der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen e.V.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de